TierversucheWuchtiges Nein zur Tierversuchsverbotsinitiative
su, sda
13.2.2022 - 12:13
Tierversuche werden in der Schweiz nicht verboten. Die Stimmenden haben am Sonntag die Tierversuchsverbotsinitiative förmlich abgeschmettert. Kein einziger Kanton sagte Ja.
Keystone-SDA, su, sda
13.02.2022, 12:13
13.02.2022, 16:55
SDA
Der Nein-Anteil lag bei gut 79 Prozent der Stimmen. Rund 501'000 Stimmende legten nach Angaben der Kantone ein Ja ein und rund 1'893'500 ein Nein. Die Beteiligung lag bei rund 44 Prozent.
Am meisten Zustimmung fand die Initiative im Kanton Tessin. 31,5 Prozent der Stimmenden stimmten dort mit Ja. Förmlich abgeschmettert wurde die Initiative dagegen in der Zentralschweiz. In den Kantonen Luzern, Schwyz, Ob- und Nidwalden und Uri stimmten weniger als 20 Prozent mit Ja.
Nein überrascht nicht
Hinter der Initiative standen St. Galler Bürger, unterstützt von rund 80 Organisationen und Unternehmen. Das Nein überrascht nicht, bereits in Abstimmungsumfragen hatten die ablehnenden Stimmen die Überhand. Dem Bundesrat und dem Parlament ging das Begehren zu weit. Und keine einzige namhafte Partei hatte ein Ja empfohlen.
Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» forderte ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Versuchen an Menschen. In der Verfassung hätten Tierversuche als «Tierquälerei bis hin zum Verbrechen» bezeichnet und bestraft werden sollen.
Bestehende oder neue Produkte, für die Tierversuche durchgeführt werden müssen, hätten nach einem Ja in der Schweiz weder gehandelt noch ein- oder ausgeführt werden dürfen. Forschung ohne Tierexperimente hätte mindestens so viel staatliche Unterstützung erhalten wie die heutige Forschung mit Tierversuchen.
Gesetzliche Auflagen für Versuche
Das Komitee, das gegen die Initiative angetreten war, wertete das Nein als Bekenntnis für den Forschungsplatz Schweiz und für die Gesundheit von Mensch und Tier. Das rigorose Verbot hätte die Schweizer Bevölkerung vom medizinischen Fortschritt abgeschnitten, teilte etwa der Wirtschaftsverband Scienceindustries mit.
Für Versuche am Menschen gibt es in der Schweiz detaillierte Gesetzesgrundlagen. Unter anderem müssen die Personen, mit denen geforscht wird, über das Projekt informiert sein und ihr Einverständnis gegeben haben. Für Urteilsunfähige, beispielsweise Kleinkinder, gelten noch weitere Auflagen.
Gesetzliche Anforderungen müssen auch Tierversuche erfüllen. Bewilligt werden diese nur, wenn ohne sie gleichwertige Erkenntnisse nicht möglich sind und sie gewichtigen Nutzen bringen. Es dürfen nur so viele Tiere wie unbedingt nötig verwendet werden, und die Belastung für sie muss so gering wie möglich sein.
Keine Empathie gezeigt
Der Co-Präsident des Initiativkomitees, Renato Werndli, zeigte sich enttäuscht über das klare Nein. Er habe auf die Empathie der Bevölkerung gehofft, aber keine erhalten. Man habe die Bevölkerung mit wissenschaftlichen Fakten zu überzeugen versucht, sagte er der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Stimmbevölkerung habe den Initianten aber nicht geglaubt.
Immerhin habe die Initiative Druck auf den Bundesrat ausgeübt, sagte Werndli. Anfang 2021 lancierte dieser das Nationale Forschungsprogramm «Advancing 3R – Tiere, Forschung und Gesellschaft» (NFP 79), um die Zahl der Tierversuche zu senken. 3R steht für Replacement, Reduction und Refinement. Das Programm ist auf fünf Jahre ausgelegt und mit zwanzig Millionen Franken dotiert.
Zahl der Versuchstiere gesunken
Die Zahl der Tierversuche in der Schweiz ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. 2020 wurden noch 556'000 Tiere für die Forschung eingesetzt. Gestiegen ist die Zahl der Versuche mit dem höchsten der vier Schweregrade – die Tiere werden dabei schwer belastet. Gegen 20'000 Tiere wurden für solche Versuche eingesetzt.
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