Zürcher Abstimmungen Sind Ausländer krimineller? Wird Sozialhilfe zu Unrecht bezogen?

SDA/aka

21.2.2021 - 00:00

Wie viel Überwachung für mutmassliche Sozialhilfebetrüger ist angebracht? Darüber befinden die Zürcher Stimmberechtigten am 7. März.
Wie viel Überwachung für mutmassliche Sozialhilfebetrüger ist angebracht? Darüber befinden die Zürcher Stimmberechtigten am 7. März.
Bild: Keystone

Zwei der drei Zürcher Abstimmungen bieten emotionalen Sprengstoff: die Regeln für Sozialdetektive und die Nationalitäten-Nennung in Polizeimeldungen. In beiden Fällen verlangt die SVP schärfere Lösungen.

Im Kanton Zürich stehen bei den Abstimmungen vom 7. März unter anderem zwei klassische SVP-Themen auf dem Programm: In der ersten Vorlage sollen Sozialämter und -behörden künftig Personen verdeckt observieren dürfen. Dies ist dann erlaubt, wenn der Verdacht besteht, dass jemand zu Unrecht Sozialhilfe bezieht.

Bei den Regeln für Sozialdetektive sind sich SVP und Grüne/AL für einmal einig: Die gesetzlichen Bestimmungen, die vors Volk kommen, seien unbrauchbar.

Nach Ansicht der SVP, die dabei von der FDP unterstützt wird, ist die Regelung viel zu lasch. Denn das neue Gesetz würde zwar Observationen erlauben, jedoch nur mit Bewilligung des Bezirksrates. Hausbesuche müssten vorher angemeldet werden.

Die Bürgerlichen vermissen in der Gesetzesvorlage zudem die Erlaubnis, GPS-Tracker an Autos kleben zu dürfen – eine Überwachungsform, die der Bund eigentlich sogar erlauben würde.

50 Zürcher Gemeinden wollen ebenfalls mehr Möglichkeiten, um Sozialhilfebetrüger überführen zu können. Sie ergriffen deshalb das Gemeindereferendum gegen das neue Gesetz.

Grüne und AL wollen keine «Sozialschnüffler»

Der Regierungsrat und eine knappe Mehrheit des Kantonsrats unterstützen die Änderung des Sozialgesetzes. Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) bezeichnet die Regelung als «verhältnismässig». Zudem gebe es momentan keine Alternative.

Grüne und AL hingegen lehnen Sozialdetektive aus Prinzip ab und wollen deshalb gar keine gesetzliche Grundlage für ihren Einsatz schaffen. Es brauche keine «Sozialschnüffler» ohne Ausbildung. Für die Verfolgung von Sozialhilfemissbrauch sei die Polizei zuständig.

Was passiert bei einem Nein?

Sagt das Volk Nein, gibt es gemäss Fehr bis zum Ende der Legislatur im Jahr 2023 keinen neuen Anlauf. Mindestens so lange müssten jene Gemeinden, die Sozialdetektive einsetzen wollen, dies also auf eigene Faust machen, ohne gesetzliche Grundlage.

Würden sich Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger dann gerichtlich gegen die Überwachung wehren, ist so gut wie sicher, dass sie recht erhalten. Für die betroffene Gemeinde würde das dann das Ende all ihrer Sozialdetektiveinsätze bedeuten.

Migrationshintergrund nennen oder nicht?

Bei der zweiten Vorlage müssen die Zürcherinnen und Zürcher entscheiden, ob die Polizei in Medienmitteilungen die Nationalitäten von Verdächtigen nennen soll oder nicht.

Die SVP will mit ihrer Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» einen «weltfremden Entscheid» der Stadt Zürich rückgängig machen. Diese nennt seit zwei Jahren keine Nationalitäten mehr. Diese werden nur noch auf Nachfrage der Medien bekannt gegeben. Für die SVP «linker Gugus». Damit solle nur die Ausländerkriminalität verheimlicht werden.

Sagt das Volk Ja zur SVP-Initiative, müsste die Zürcher Stadtpolizei ihre Praxis wieder ändern. Die Kantonspolizei Zürich nennt die Nationalitäten ohnehin schon.

Die SVP geht in ihrer Initiative aber noch weiter: Sie fordert nicht nur die Nennung der Nationalität, sondern auch eines allfälligen Migrationshintergrundes. Dies ging einer Mehrheit des Kantonsrats dann doch zu weit, weshalb diese einen Gegenvorschlag ausarbeitete. Dieser beinhaltet zwar ebenfalls die Nationalitäten-Nennung. Der Migrationshintergrund soll aber weggelassen werden.

Die fast vergessene dritte Vorlage

Neben den zwei klassischen SVP-Themen geht die dritte Vorlage in der Öffentlichkeit praktisch unter. Neu sollen Bürgerinnen und Bürger bereits bei einer von der Regierung beschlossenen gebundenen Ausgabe von 4 Millionen Franken das Referendum ergreifen können.

Bei wiederkehrenden Ausgaben soll diese Limite neu bei 400'000 Franken liegen. Bisher war es erst bei 6 Millionen respektive bei 600'000 Franken möglich, sich zu wehren.

Auslöser für diese Änderung war ein Streit um Ausgaben für das elektronische Patientendossier. Kantonsratsmitglieder warfen dem Regierungsrat vor, im Alleingang Beträge gesprochen zu haben. Die Änderung ist bei den Parteien weitgehend unbestritten. Nur Grüne und EVP empfehlen ein Nein, weil gar kein Missstand vorliege.

Der Regierungsrat ist nicht begeistert, wehrt sich aber nicht dagegen. Abgestimmt wird nur deshalb, weil bei Verfassungsänderungen immer das Volk das letzte Wort hat.

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