Schweiz – Italien Italienische Abgeordnetenkammer stimmt neuem Grenzgängerabkommen zu

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4.5.2023 - 16:10

Grenzgänger passieren den Zoll von Italien in die Schweiz in Chiasso TI. (Archivbild)
Grenzgänger passieren den Zoll von Italien in die Schweiz in Chiasso TI. (Archivbild)
Keystone

Die italienische Abgeordnetenkammer hat dem neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien am Donnerstag zugestimmt. Das ratifizierte Abkommen ersetzt die bisherige Übereinkunft von 1974 und soll hauptsächlich eine Doppelbesteuerung vermeiden.

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Die Abgeordnetenkammer hat das Abkommen einstimmig mit 239 Stimmen gutgeheissen. Es muss jedoch wegen einiger Änderungen nochmals in den Senat, die kleinere der beiden Kammern des italienischen Parlaments. Der Senat hatte dem Grenzgängerabkommen Anfang Februar bereits einmal zugestimmt. Das Schweizer Parlament wiederum hatte die Vereinbarung schon im März 2022 abgesegnet.

Gemäss dem von der italienischen Abgeordnetenkammer genehmigten Abkommen soll die Schweiz künftig 80 Prozent der Quellensteuern behalten, die auf das Einkommen von italienischen Grenzgängern erhoben werden. Die neuen Grenzgänger sollen auch im Wohnsitzstaat ordentlich besteuert werden, und der Wohnsitzstaat soll eine allfällige Doppelbesteuerung beseitigen.

Dem Abkommen zufolge gelten als «Grenzgänger» Menschen, die in einem Umkreis von 20 Kilometern zur Grenze wohnen und grundsätzlich täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Diese neue Definition gilt für alle Grenzarbeitnehmenden ab dem Inkrafttreten des Abkommens.

Rund 77'000 italienische Arbeitnehmende überqueren täglich die Schweizer Grenze in Richtung Kanton Tessin. Der Grossteil von ihnen stammt aus der Lombardei.