Diskriminierender Zwischenfall Lesbisches Paar aus Bar geworfen – Kellnerin verurteilt

red

17.3.2024 - 15:00

Im Aargau hat ein lesbisches Paar gegen eine Bar wegen Diskriminierung geklagt. (Archivbild)
Im Aargau hat ein lesbisches Paar gegen eine Bar wegen Diskriminierung geklagt. (Archivbild)
Keystone

Zwei Frauen beschuldigen eine Mitarbeiterin einer Bar in Baden, sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung rausgeworfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft gibt den Frauen nun recht.

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  • Eine Mitarbeiterin einer Bar in Baden hatte ein lesbisches Paar im Januar 2023 aus dem Lokal gewiesen.
  • Das lesbische Paar hatte in der Bar miteinander geredet, Händchen gehalten und sich geküsst.
  • Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte die Kellnerin Ende Februar zu einer Busse von 400 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken wegen Diskriminierung.
  • Die verurteilte Serviceangestellte hat Einsprache eingelegt – der Fall kommt nun vor Gericht.

Die Schweizer Lesbenorganisation LOS und der Schwulenverband Pink Cross haben einen Strafbefehl wegen Diskriminierung gegen eine Mitarbeiterin einer Bar in Baden begrüsst. Sie hatte ein lesbisches Paar im Januar 2023 aus dem Lokal gewiesen.

Das lesbische Paar hatte in der Bar miteinander geredet, Händchen gehalten und sich geküsst. Die Kellnerin gab schliesslich dem Paar das bereits bezahlte Geld für ihre Getränke zurück und forderte es auf, das Lokal zu verlassen. Der Wirt sagte gemäss Medienberichten, das Paar habe sich anstössig verhalten.

Video als Beweismittel verfehlte Wirkung

Als Beweis legte er eine Videoaufnahme vor. Diese zeigte indes keine sexuellen Handlungen, wie vom Wirt insinuiert. Als Folge davon wurde die Kellnerin nun verurteilt.

Was in Baden vorgefallen ist, sei «keine Frage der Meinungsfreiheit, sondern eine Diskriminierung eines lesbischen Paares, die strafbar ist», wurde LOS-Co-Geschäftsleiterin Alessandra Widmer in einer Mitteilung vom Sonntag zitiert.

In Zeiten von wachsendem Unmut gegen die LGBTIQA+-Gemeinschaft sei es wichtig, dass Medien, Politik und Staat Haltung zeigten und sich auf die Seite von Betroffenen und ihren Rechten stellten, sagte Widmer. Die Abkürzung steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle, Queere, Asexuelle und andere.

Serviceangestellte hat Einsprache eingelegt

Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte die Kellnerin Ende Februar zu einer Busse von 400 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken wegen Diskriminierung. Zudem muss sie die Prozess- und Anwaltskosten der betroffenen Frauen übernehmen. Die verurteilte Serviceangestellte hat Einsprache eingelegt – der Fall kommt nun vor Gericht.