Küche, Fernsehzimmer, WellensitticheMassenmörder Breivik scheitert erneut mit Klage gegen Haftbedingungen
dpa
15.2.2024 - 18:34
Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist auch mit seinem zweiten Versuch gescheitert, den Staat wegen angeblicher Verletzung seiner Menschenrechte zu verklagen. Das Osloer Bezirksgericht wies die Klage des verurteilten Rechtsextremisten gegen das Justizministerium am Donnerstag ab. Breivik legte dagegen umgehend Berufung ein, wie die norwegische Zeitung «Aftenposten» berichtete.
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15.02.2024, 18:34
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Der Massenmörder Anders Behring Breivik ist erneut gegen den norwegischen Staat vor Gericht gezogen.
Er meint, die Isolationshaft verstosse gegen seine Menschenrechte.
Breivik war im Jahr 2011 verurteilt worden, nachdem er im Juli desselben Jahres mit einer Bombe in Oslo acht Menschen getötet hatte und anschliessend in ein Freizeitcamp der sozialdemokratischen Jugendorganisation auf der Insel Utøya gefahren war, wo er weitere 69 Menschen ermordete, die meisten von ihnen Teenager.
Seit seinem Haftantritt im Jahr 2012 befindet sich der Mann, der seinen Namen zu Fjotolf Hansen geändert hat, in Isolationshaft. Dies komme nach der Europäischen Konvention für Menschenrechte unmenschlicher Bestrafung gleich, argumentierte er. Richterin Birgitte Kolrud sagte bei der Urteilsverkündung am Donnerstag, Breivik habe körperlich gute Haftbedingungen und relativ grosse Freiheiten im täglichen Leben. Die Haftbedingungen hätten sich deutlich gebessert. Es gebe keine Beweise für eine dauerhafte Schädigung durch die Bestrafung.
Breivik beschwert sich seit Jahren über seine Haftbedingungen. Schon 2017 hatte ein norwegisches Berufungsgericht jedoch geurteilt, dass keine Menschenrechtsverstösse vorliegen.
Dem 45-jährigen Norweger steht im Ringerike Gefängnis nordwestlich von Oslo eine eigene «Abteilung» auf zwei Etagen zur Verfügung. Fotos von dort zeigen unter anderem eine geräumige Küche, ein Fernsehzimmer sowie drei Wellensittiche.
77 Todesopfer bei Terroranschlägen
Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und im Anschluss auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Die Terroranschläge mit ihren insgesamt 77 Todesopfern gelten als die mit Abstand schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.
Breivik war 2012 zur damaligen Höchststrafe in Norwegen verurteilt worden: 21 Jahre Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren. Verwahrung bedeutet im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann. Theoretisch könnte Breivik also bis zu seinem Tod hinter Gittern bleiben, obwohl das norwegische Rechtssystem keine lebenslängliche Haftstrafe kennt. Zum Ablauf der Mindestdauer hatte Breivik die vorzeitige Haftentlassung beantragt, war mit diesem Antrag aber Anfang 2022 vor Gericht gescheitert.