«Initiative ist unsozial» 13. AHV-Rente ist bürgerlichem Nein-Komitee zu teuer

dmu/SDA

23.1.2024

Melanie Mettler, Nationalrätin GLP (von links nach rechts), Thomas Aeschi, Nationalrat und Fraktionspraesident SVP, Brigitte Haeberli-Koller, Staenderätin die Mitte und Olivier Feller, Nationalrat FDP, vom Nein-Komitee an der Medienkonferenz am Dienstag in Bern.
Melanie Mettler, Nationalrätin GLP (von links nach rechts), Thomas Aeschi, Nationalrat und Fraktionspraesident SVP, Brigitte Haeberli-Koller, Staenderätin die Mitte und Olivier Feller, Nationalrat FDP, vom Nein-Komitee an der Medienkonferenz am Dienstag in Bern.
Keystone

Das bürgerliche Nein-Komitee hat am Dienstag seine Argumente gegen die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente erläutert. Das Vorhaben sei unsozial und teuer.

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  • Das bürgerliche Nein-Komitee hat am Dienstag an einer Medienkonferenz in Bern seine Argumente gegen die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente erläutert.
  • Die 13. AHV-Rente sei unsozial und teuer. Bezahlen müssten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Lohnprozenten und Konsumenten und Konsumenten über die Mehrwertsteuer.
  • Vertreten sind im Nein-Komitee die SVP, die Mitte-Partei, die FDP und die Grünliberalen.

Eine bürgerliche Allianz tritt gegen die Initiative für eine 13. AHV-Rente an. Die 13. AHV-Rente sei unsozial und teuer. Bezahlen müssten sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Lohnprozenten und Konsumenten und Konsumenten über die Mehrwertsteuer. Das teilte das Nein-Komitee an einer Medienkonferenz am Dienstagmorgen mit.

Die nach dem Giesskannenprinzip an alle ausbezahlte 13. AHV-Rente koste fünf Milliarden Franken im Jahr. Der «Dreizehnte» würde zudem die vorausgesagte finanzielle Schieflage der AHV noch verschärfen. Vertreten sind im Komitee SVP, FDP, Mitte-Partei und GLP.

Das Komitee wirbt für eine gezielte Erhöhung von tiefen Renten und erinnert an eine im Nationalrat im vergangenen Dezember angenommene Motion. Diese verlangt eine Anpassung der Berechnungsformel für die AHV-Renten mit Rücksicht auf tiefe Einkommen.

Sie hält aber auch fest, dass der Finanzierungsbedarf dafür nicht höher ist als zwei Prozent der jährlichen Ausgaben der AHV. Der Ständerat hat über diese Motion noch zu entscheiden.