Menschenrechte in der Schweiz157 von 160 Menschenrechts-Empfehlungen erfüllt
SDA
24.9.2022
Bei der Realisierung der Menschenrechts-Empfehlungen der UNO ist die Schweiz auf einem sehr guten Weg.
SDA
24.09.2022, 00:00
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In seinem Bericht zur Menschenrechtslage in der Schweiz fasst der Bundesrat die wichtigsten Massnahmen zusammen, die in den letzten fünf Jahren zur Umsetzung der Menschenrechte in der Alpenrepublik ergriffen wurden.
Die letzte Überprüfung ergab, dass bislang 157 der 160 UNO-Empfehlungen umgesetzt oder auf den Weg gebracht worden sind.
Schutz der Menschenrechte durch unabhängige Institution
So hat das Parlament vor einem Jahr die Schaffung einer unabhängigen Nationalen Menschenrechts-Institution beschlossen, die 2023 ihre Arbeit aufnehmen soll. Zudem wurde gemäss Bericht der Schutz vor häuslicher Gewalt und die Gleichstellung von LGBTIQ-Personen verbessert.
«Die Schweiz legt grossen Wert auf einen hohen Schutz der Menschenrechte», heisst es in der Zusammenfassung des Berichts. Die Abkürzung LGBTIQ fasst lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Menschen zusammen.
Optimierungsbedarf bei der Entwicklungshilfe
In manchen Bereichen gibt es laut Bundesrat nach wie vor Verbesserungsbedarf. Noch nicht umgesetzt wurde beispielsweise die Empfehlung, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungshilfe einzusetzen. Auch die Definition der «Staatenlosigkeit» muss noch an eine entsprechende UNO-Konvention aus dem Jahr 1954 angepasst werden.
Alle fünf Jahre Überprüfung durch UNO-Mitgliedsstaaten
Jeder UNO-Mitgliedstaat wird alle fünf Jahre durch die anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Menschenrechtslage im Land überprüft. Dieses Peer-Review-Verfahren ist eines der wichtigsten Instrumente des UNO-Menschenrechtsrats zur Beobachtung der Menschenrechtslage in der Welt.