Verurteilung im Aargau Eltern verlängern Ferien des Sohnes – und müssen dafür Busse zahlen

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9.12.2023

Während die Schule für die anderen Kinder schon begann, verlängerten Eltern im Aargau die Ferien ihres Sohnes eigenmächtig. Dafür müssen sie nun Busse zahlen. (Symbolbild)
Während die Schule für die anderen Kinder schon begann, verlängerten Eltern im Aargau die Ferien ihres Sohnes eigenmächtig. Dafür müssen sie nun Busse zahlen. (Symbolbild)
Bild: Peter Kneffel/dpa

Diese Reise kommt teuer: Weil Aargauer Eltern die Ferien ihres Sohnes eigenmächtig um eine Woche verlängerten, müssen sie nun über 2000 Franken Busse zahlen.

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9.12.2023

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Erst eine Woche nach Schulbeginn schickten Eltern aus dem Aargau ihren Sohn aus den Ferien wieder in die Schule.
  • Für die unangemeldete Ferienverlängerung wurde das Elternpaar nun verurteilt.
  • Zusammen müssen die Eltern über 2000 Franken Busse zahlen.

Ferienzeit, schönste Zeit: Das dachte sich wohl auch ein Ehepaar aus dem Kanton Aargau beim Entschluss, die Ferien des Sohnes einfach eigenmächtig zu verlängern. Eine Entscheidung mit teuren Folgen, wie unter anderem SRF berichtet. Da die spontane Ferienverlängerung gegen das Schulgesetz verstösst, wurden die Eltern nun verurteilt und müssen über 2000 Franken Busse zahlen. 

Die Eltern hatten kurz vor Schulbeginn kurzerhand beschlossen, die Ferien ihres Sohnes um eine Woche auszuweiten. Sie informierten die Schule und Lehrperson mittels Schulchat, dass ihr Kind aufgrund eines längeren Aufenthaltes im Ausland erst verspätet zurückkehren werde. Bei den Behörden stiess dies auf wenig Verständnis.

Strafanzeige wurde erstattet

Im Kanton Aargau ist es laut Schulgesetz Pflicht der Eltern, für einen regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder zu sorgen. Bei vorsätzlichem unentschuldigtem Fernbleiben, das länger als drei Tage dauert, ist der Gemeinderat verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten. Und genau das geschah. 

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach bewertete das Fernbleiben des Kindes als ungerechtfertigte Abwesenheit vom Unterricht – und verkündete entsprechend per separatem Strafbefehl eine Geldstrafe für die Eltern: Jeder der beiden Elternteile wurde zu einer Busse von 1100 Franken verurteilt.

Wie aus dem Bericht des SRF hervorgeht, gibt es durchaus legale Möglichkeiten, die Schulferien eines Kindes zu verlängern. Ein rechtzeitig eingereichtes und formell korrektes Urlaubsgesuch hätte in diesem Fall die Situation wahrscheinlich vermieden und den Eltern viel Ärger und finanzielle Belastung erspart.