16 Meter mitgeschleift21-Jähriger wegen versuchten Mordes an Polizistin vor Obergericht
SDA/dor
22.5.2023 - 06:31
Ein 21-jähriger Mann muss sich vor dem Zürcher Obergericht wegen versuchtem Mord verantworten. Er soll vor drei Jahren auf dem Zürcher Strichplatz eine Polizistin angefahren und mit dem Auto mitgeschleift haben.
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22.05.2023, 06:31
22.05.2023, 09:06
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Ein 21-jähriger Mann muss sich heute Montag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er soll im Februar 2020 auf dem Zürcher Strichplatz eine Polizistin angefahren und mit seinem Auto mitgeschleift haben. Dabei wurde sie schwer verletzt. Die Anklage lautet auf versuchten Mord.
Der damals 18-Jährige hatte zwar keinen Fahrausweis – war aber bereits wegen mehrerer Verkehrsdelikte vorbestraft. Trotzdem entwendete er am 28. Februar 2020 einmal mehr das SUV seines Vaters und fuhr mit Freunden auf den Zürcher Strichplatz.
Einer der jungen Männer fotografierte aus dem Auto heraus Prostituierte, was auf dem Strichplatz verboten ist. Daraufhin wollten zwei Mitarbeitende der Stadtpolizei und zwei Sicherheits-Angestellte die Männer kontrollieren.
Polizistin 16 Meter mitgeschleift
Der Beschuldigte wollte diese Kontrolle verhindern. Er stoppte den Wagen und setzte zurück. Dann bremste er erneut, legte den Vorwärtsgang ein, gab Gas und raste in Richtung Ausgang. Dabei fuhr er eine Polizistin an. Ihr Bein wurde im vorderen Radkasten eingeklemmt, sodass sie beinahe 16 Meter mitgeschleift wurde.
Als sich das Bein löste, wurde sie vom Hinterrad überrollt. Schwer verletzt blieb die Polizistin liegen. Lange Zeit schwebte sie in Lebensgefahr. Nach der Tat wurde der junge Mann festgenommen. Er sitzt nun in in Sicherheitshaft.
Staatsanwaltschaft fordert 16 Jahre Freiheitsstrafe
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Schweizer im Januar 2022 wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten. Während des Vollzugs habe der Mann eine ambulante Therapie zu absolvieren, ordneten die Richter an.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine deutlich schärfere Strafe: 16 Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes. Der Verteidiger hingegen plädiert für eine Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens. Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Diese sei aufzuschieben, damit der Beschuldigte eine stationäre Massnahme, also eine Therapie, absolvieren könne.
Der Berufungsprozess dürfte den ganzen Tag dauern.