Beschwerde abgelehnt 26 Jahre alter Bombenleger aus Basel bleibt in Sicherheitshaft

SDA/phi

6.2.2024 - 12:00

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI.
Archivbild: KEYSTONE

Ein 26-Jähriger wollte vor der Beschwerdekammer des Bundestrafgerichts sein erstinstanzliches Strafmass senken lassen. Es bleibt jedoch bei seiner Sicherheitshaft – wegen Fluchtgefahr.

Keystone-SDA, SDA/phi

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  • Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines 26-Jährigen abgelehnt, der wegen Fluchtgefahr in Sicherheitshaft bleiben muss.
  • Er hat mit einem Komplizen im März 2022 einen Sprengsatz in einer Basler Villa gezündet.
  • Zuvor war er im November 2020 wegen mehrerer weiterer Tatbestände verurteilt worden.
  • Ein erneutes Interesse am Bombenbau bei einer kurzzeitigen U-Haft-Entlassung spricht für eine Rückfallgefahr, so das Gericht.

Der erstinstanzlich zu 74 Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Bombenleger aus Basel bleibt in Sicherheitshaft. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat eine Beschwerde des bald 26-Jährigen abgewiesen. Es besteht Flucht- und Wiederholungsgefahr.

Die Beschwerdekammer bestätigt damit einen Entscheid der Strafkammer von Ende November vergangenen Jahres. Damals befand die Vorinstanz den jungen Mann der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht und der qualifizierten Sachbeschädigung für schuldig.

Er hatte im März 2022 zusammen mit einem Kollegen einen Sprengsatz bei einer Villa im Basler Bruderholz-Quartier zur Explosion gebracht. Später versuchten sie Sprengstoff in Deutschland zu beschaffen. Und dies waren nicht einmal die ersten Straftaten des Mannes.

Im November 2020 wurde er vom Strafgericht Basel-Landschaft unter anderem wegen versuchter Erpressung, strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und mehrfachen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 20 Monaten, einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse verurteilt.

Mittäter kontaktiert

Während einer kurzzeitigen Freilassung aus der Untersuchungshaft im Zusammenhang mit dem Sprengstoffanschlag, setzte sich der Basler sofort mit einem Komplizen in Kontakt und plante weitere Schritte.

Wie die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss festhält, durfte die Vorinstanz unter diesen Umständen von einer Rückfallgefahr ausgehen.

Ebenso schliesst sie sich den Argumenten hinsichtlich der Fluchtgefahr an. Der junge Basler war nach dem Anschlag zu Verwandten nach Sizilien gereist. Auch hatte er in der Haft regelmässig Besuch von seiner Familie und Verwandten – darunter waren zwei Tanten aus Italien, wie die Beschwerdekammer schreibt.

Berücksichtige man zudem die erstinstanzlich ausgesprochene Freiheitsstrafe von 74 Monaten, sei von einer reellen Fluchtgefahr auszugehen.

Beschluss BH.2023.21 vom 25. Januar 2024