Rechenbeispiel 58'350 Franken Überbrückungsrente: So komfortabel, wie es scheint?

tafu

31.10.2019

Wer über 60 und ohne Job ist, soll unter bestimmten Voraussetzungen Anrecht auf eine Überbrückungsrente haben. Doch so komfortabel, wie das zunächst scheint, ist es bei genauerer Hinsicht nicht.

Arbeitslose, die über 60 Jahre alt sind und bereits zwei Jahre lang erfolglos Bewerbungen geschrieben haben, sollen in Zukunft Anspruch auf eine Überbrückungsleistung haben. Andernfalls wären die Betroffenen bis zur Pensionierung auf Sozialhilfe angewiesen, was «zu dramatischen Situationen» kommen könne, wie Sozialminister Alain Berset (SP) am Mittwoch nach Berichten des «Tagesanzeiger» klarstellte. Noch bevor die Betroffenen allerdings die Sozialhilfe bekämen, müssten sie nicht nur ihr Vermögen sowie ihr Erspartes in der 2. und 3. Säule aufbrauchen, sondern auch die AHV vorbeziehen. Trotzdem sei es nach wie vor das Ziel, dass sich die Bezüger weiterhin um Arbeit bemühen – gezwungen sind die dazu allerdings nicht mehr.

2'600 Personen über 60 Jahren werden jährlich ausgesteuert, wobei sie die Unterstützung aber nur erhalten, wenn sie während mindestens 20 Jahren 21'330 Franken oder mehr pro Jahr verdient und darauf AHV-Beiträge gezahlt haben. Davon müssen 10 Jahre unmittelbar vor der Aussteuerung liegen, in einem Zeitraum von 15 Jahren. Berechtigte Einzel-Personen dürfen ausserdem über 100'000 Franken verfügen (Ehepaare über 200'000 Franken), darin enthalten das Ersparte in der 3. Säule und Einkäufe in der 2. Säule, doch ausgenommen selbstbewohntes Wohneigentum. Gesundheitskosten müssen Bezüger von Überbrückungsleistungen selbst bezahlen, daher erhalten sie für den sogenannten Grundbedarf 2'025 Franken pro Monat.

Was auf den ersten Blick komfortabel scheint, bedarf allerdings genauerer Betrachtung. Zwar erhält eine Person maximal 58'350 Franken, ein Rechenbeispiel des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes für Basel zeigt allerdings, dass diese Summe schnell aufgebraucht ist. So kommen zum Grundbetrag von 24'310 Franken eine jährliche Miete von 16'440 Franken. Die kantonale Durchschnittsprämie für die Krankenkasse beläuft sich auf 7'264 Franken, AHV-Mindestbeitrag und Pensionskasse machen 3'509 und 10'878 Franken aus. Das ergibt jährliche Ausgaben von 62'401 Franken.

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