Längere Höchststrafen 60 Jahre Gefängnis – Kritiker halten SVP-Forderung für Wahlkampfgetöse

uri, mit Material von SDA

18.1.2019

Zellengang im Zentralgefängnis in Lenzburg.
Zellengang im Zentralgefängnis in Lenzburg.
Bild: Keystone

Die SVP will eine Anhebung der Höchstdauer von Freiheitsstrafen von 20 auf 60 Jahre. Kritiker stufen die Forderung als Wahlkampfmanöver ein – schliesslich sind bald nationale Wahlen.

Bei der anstehenden Revision des Strafgesetzbuches möchte die SVP härtere Strafen für Gewalt- und Sexualstraftäter festgeschrieben sehen. An einer Medienkonferenz am Donnerstag forderte die Partei unter anderem eine Anpassung der Höchstdauer der Freiheitsstrafe von derzeit 20 auf 60 Jahre.



Der Bundesrat ist bereits dabei, das Strafgesetz zu verschärfen – derzeit liegt der Ball jedoch noch beim Parlament: Es wird im laufenden Jahr über die Gesetzesänderungen beraten. Die bisherigen Vorschläge gehen der SVP aber nicht weit genug.

Höchststrafe verdreifachen

Mit dem Ja zur Verwahrungsinitiative habe das Stimmvolk schliesslich demonstriert, dass es gefährliche Täter weggesperrt haben wolle, begründet die SVP ihren Vorstoss auf der Medienkonferenz. Verwahrungen aber seien selten, da die Richter oft zu lasch agierten und Gutachter meist Therapierbarkeit der Täter attestierten.

So habe etwa der Fall Rupperswil gezeigt, dass das System gravierende Mängel aufweise, sagte SVP-Nationalrat Pirmin Schwander (SZ). Heute könnten Mörder unter Umständen schon nach 15 Jahren wieder entlassen werden. Bei einer Freiheitsstrafe von 60 Jahren wäre eine Entlassung dagegen frühestens nach 40 Jahren möglich.

Lebenslängliche Verwahrung bereits möglich

Nichts von der Forderung hält dagegen SP-Ständerat und Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch. Er sagte «20 Minuten», man würde «in der Praxis kaum Fälle finden, wo ein Straftäter zu 60 Jahren verurteilt würde». Es würden sich gar keine Richter finden lassen, die eine solche Strafe überhaupt verhängen. Der Grund dafür sei, dass es bei  besonders schweren Delikten ja bereits die Möglichkeit gebe, eine lebenslängliche Strafe oder eine Verwahrung auszusprechen.

Auch sei die SVP-Argumentation falsch, dass ein Täter wie Thomas N. schon nach 15 Jahren freikomme. Denn dieser werde nach Verbüssung seiner lebenslangen Freiheitsstrafe ja noch zusätzlich verwahrt. Jositsch erklärte jedoch auch, man müsse diskutieren, dass lebenslängliche Freiheitsstrafen auch wirklich lebenslänglich dauerten.

Nicht vereinbar mit Konzept des Strafrechts

Reines Wahlkampfgetöse ist SVP-Forderung für BDP-Nationalrat Bernhard Guhl. Er sei zwar selbst auch für strengere Strafen, erklärte er «20 Minuten», «60 Jahre» seien «aber deutlich zu hoch gegriffen.» Für die Sicherheit der Bevölkerung sei nämlich nicht die generelle Erhöhung des Strafmasses ausschlaggebend, sondern dass gewährleistet werde, dass gefährliche Täter nicht freigelassen werden. Gutachter müssten deshalb «die Verwahrten genau durchleuchten». Den Vollzugsbehörden sei dann «jedes Restrisiko genau aufzeigen», damit diese die Verwahrung gegebenenfalls verlängerten. Dann habe man «ein gutes System.»

Für gar nicht kompatibel mit dem existierenden Strafvollzug hält die Strafrechtsdozentin und Richterin Marianne Heer die SVP-Forderung. Man bewege sich damit «weit vom grundlegenden Konzept des Strafrechts weg», wonach man Täter resozialisieren soll», erklärte sie. Je länger aber eine Strafe sei, umso schwerer falle die Resozialisierung der Verurteilten. Auch zeigten Studien, dass höhere Strafen eben nicht abschreckend wirken. Bestes Beispiel sei hier die USA. Denn trotz höherer Strafen sei die «Gewaltbelastung» dort achtmal so hoch wie hierzulande.

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