«Schäden» durch Piks? 90 Geimpfte wollten Geld vom BAG – alle gingen leer aus

phi

5.11.2021

Eine Impfung in Thun: Wer sich etwaige Schäden vom BAG erstatten lassen will, braucht gute Gründe.
Eine Impfung in Thun: Wer sich etwaige Schäden vom BAG erstatten lassen will, braucht gute Gründe.
Archivbild: KEYSTONE

Wer sich impfen lässt und durch den Piks Schäden davonträgt, kann die entstandenen Kosten vom BAG erstatten lassen. Doch alle, die das bisher versucht haben, sind gescheitert.

phi

5.11.2021

Die Schweiz empfiehlt ihren Bürgern die Corona-Impfung. Wenn jemand durch den Piks ernsthaft krank wird, kann diese Person vom Bund eine Entschädigung oder maximal eine Genugtuung von 70'000 Franken fordern, sofern nicht Dritte die Kosten übernehmen.

Sprich: Wenn nicht Ärzt*innen, der Hersteller des Präparats, Behörden oder Versicherungen einspringen, kommt das BAG zum Zuge. 90 Personen haben deshalb versucht, sich von dem Department Franchise- oder Selbstbehaltungskosten zurückzuholen, nachdem sie geimpft worden sind, berichtet «20 Minuten»

Frisch geimpfte Studentin in Lausanne: Für leichtes Fieber oder Rötungen gibt es kein Geld.
Frisch geimpfte Studentin in Lausanne: Für leichtes Fieber oder Rötungen gibt es kein Geld.
KEYSTONE

Das Problem: Einerseits muss sich die beklagte Nebenwirkung direkt auf die Impfung zurückführen lassen, was in keinem der 90 Fälle gelungen ist, so das BAG. Andererseits erklärt Sprecherin Emma Brossin: «Als ‹Impfschaden› im Sinne der Gesetze gelten nur länger- oder langandauernde Schäden mit schweren gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Folgen für die geimpfte Person.»

Rötungen, Schwellungen, Gliederschmerzen, Kopfweh und leichtes Fieber sind also keine Symptome, die Geld wert sind. Neben dem gesundheitlichen muss zudem auch der finanzielle Schaden eindeutig belegt werden können – etwa wenn ein Selbstständiger wegen hohen Fiebers tagelang das Bett hüten muss, ohne Krankentaggeld zu kassieren, erläutert «20 Minuten».

Die 90 Gesuche seien abgelehnt worden, weil sie «die formellen Anforderungen nicht erfüllten», schliesst Sprecherin Brossin. Verwundern kann das Scheitern nicht: Bisher hat der Bund noch nie Genugtuungen oder Entschädigungen für Impfschäden zahlen müssen.