Jährlicher Test Ab 13.30 Uhr heulen landesweit die Sirenen

SDA/uri

3.2.2021

Eine Sirene auf dem Dach des Stadthauses, in Zürich. (Archiv)
Eine Sirene auf dem Dach des Stadthauses, in Zürich. (Archiv)
Bild: Keystone

Schweizweit beginnt am heutigen Mittwoch ab 13.30 Uhr der alljährliche Sirenentest. 5000 stationäre Sirenen werden dabei auf ihre Funktion überprüft. Coronabedingt werden die mobilen Sirenen nicht getestet. 

Die Schweiz testet ab punkt 13.30 Uhr wie jedes Jahr ihre Sirenen. Falls nötig, können sie sogar bis 14 Uhr weiterheulen. Zugleich wird das Alarmierungssystem Alertswiss einer Funktionsüberprüfung unterzogen.

Die Sirenen sind das Kernelement der Alarmierung, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) mitteilte. Das Funktionieren der 5000 stationären Sirenen ist damit essentiell. Nicht getestet wird dieses Jahr der Einsatz der 2200 mobilen Sirenen auf festgelegten Routen. Das soll das wegen der Coronavirus-Pandemie stark eingespannte Bevölkerungsschutzpersonal entlasten.

Die Bevölkerung muss bei dem Testalarm nichts unternehmen. Zunächst geben die Sirenen während einer Minute einen regelmässig auf- und absteigenden Heulton von sich, den sogenannten Allgemeinen Alarm.

Auch Alertswiss-System wird überprüft

In den Gebieten unterhalb von Stauanlagen erklingt von 14.15 bis spätestens 15 Uhr der Wasseralarm. Diese Signal besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden mit 10-sekündigen Unterbrüchen dazwischen.

Ebenfalls einer Prüfung unterzogen wird das Alertswiss-System mit seiner App und der Internetseite. Das 2018 lancierte System gewann durch die Covid-19-Pandemie nach Babs-Angaben Nutzer hinzu. Nutzten es im Februar 2020 noch 490'000 Personen, waren es während der Pandemie 680'000 oder 40 Prozent mehr. Der Warnsender von Bund und Kantonen löst am 3. Februar gleichzeitig mit dem Allgemeinen Alarm Meldungen aus.

Ertönt der Allgemeine Alarm ausserhalb des angekündigten Sirenentests, sollte die Bevölkerung Radio hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle informieren, die Nachbarn benachrichtigen und die Anweisungen der Behörden befolgen.

Beim Wasseralarm muss die Bevölkerung das gefährdete Gebiet verlassen. Sie wird vorgängig über die Fluchtwege aufgeklärt.

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