Adoption Adoptionsurlaub ist umstritten

SDA

23.5.2018 - 12:23

Wie viel Zeit brauchen Familien nach der Adoption eines Kindes? Und braucht es für ältere Adoptivkinder weniger Zeit als für Kleinkinder? Über diese Fragen sind sich Parteien uneinig. (Symbolbild)
Wie viel Zeit brauchen Familien nach der Adoption eines Kindes? Und braucht es für ältere Adoptivkinder weniger Zeit als für Kleinkinder? Über diese Fragen sind sich Parteien uneinig. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/WALTER BIERI

Wer ein Kind unter vier Jahren adoptiert, soll zwei Wochen Adoptionsurlaub beziehen können. Während sich das bürgerliche Lager gegen einen solchen Ausbau der Sozialleistungen stellt, will die linke Seite die Altersgrenze erhöhen und die Dauer des Urlaubs verlängern.

Die Parlamentarische Initiative aus der Feder von Nationalrat Marco Romano (CVP/TI) war bereits in der Sozialkommission des Nationalrats umstritten und bedurfte im vergangenen Juni des Stichentscheids des Kommissionspräsidenten. Nach der Vernehmlassung herrscht auch zwischen Parteien und Verbänden keine Einigkeit.

Für die Grünen, die SP und den Arbeitnehmerverband Travail.Suisse sind zwei Wochen zu wenig. Eine Adoption sei oft mit hohem administrativen Aufwand verbunden. Zudem sei eine solche aufgrund der Geschichte eines Kindes manchmal heikler als eine Geburt. Diese Familien bräuchten daher mehr Zeit, eine Verbindung aufzubauen. Travail.Suisse schlägt zwölf Wochen vor, so wie es Initiant Romano ursprünglich vorgesehen hatte. Die SP plädiert gar für deren 14.

Zudem solle der Anspruch auch bestehen, wenn die adoptierten Kinder älter als vier Jahre alt sind, schreibt zum Beispiel die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -Direktoren (SODK). Es gebe keine legitimen Gründe, wieso das Limit bei vier Jahren angesetzt sei. Auch ältere Kinder bräuchten Zeit, eine Beziehung aufzubauen und in einer neuen Familie anzukommen. Die SODK fordert zwölf Jahre und die SP 18 Jahre als Maximalalter.

Gleichwertige Familien

Gemäss dem Vorentwurf soll der Adoptionsurlaub wie der Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden. Die Verwaltung geht von weniger als 200'000 Franken pro Jahr aus. Dabei muss die Erwerbstätigkeit nicht komplett unterbrochen werden, eine Pensenreduktion von mindestens 20 Prozent soll genügen.

Der Entwurf sieht vor, dass die Adoptiveltern frei wählen können, wer von ihnen den Urlaub bezieht; sie können den Urlaub auch aufteilen. Diesen Punkt begrüssen vor allem die Grünliberalen, die sich wie die EVP hinter den Entwurf stellen.

Die Partei des Initianten, die CVP, findet es sinnvoll, dass das Alter der Kinder auf vier Jahre beschränkt wird. Die Adoption älterer Kinder bringe bereits diverse Entlastungen mit sich. Die ausgehandelten zwei Wochen erachtet sie als pragmatische "beziehungsweise schon fast bescheidene" Lösung.

Wichtig ist der Partei, dass biologische Familien und Adoptivfamilien gleich behandelt werden, da das Verhältnis von Eltern und adoptierten Kindern demjenigen biologischer Familien gleichwertig sei. Insgesamt würde der Vorschlag bei "grosser Wirkung für die Familien" nur geringfügige Kosten verursachen, schrieb die Familienpartei.

Wünschenswertes statt Notwendiges

Viel Ablehnung kommt dagegen von der FDP. Angesichts des kontinuierlichen Anstiegs bei den Sozialausgaben dürften keine Signale in die falsche Richtung gesendet werden, welche den Weg für weitere neue Ausgaben ebnen könnten.

Man müsse das Notwendige vom Wünschenswerten trennen. Die Sozialleistungen seien bereits grosszügig und dürften nicht weiter ausgebaut werden, wenn das System dauerhaft erhalten bleiben soll, schreibt die FDP. Eine Adoption sei zudem nicht dasselbe wie eine Geburt, nach welcher die Frau aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit ruhen lässt.

Eine Adoption sei ein eigenverantwortlicher Entscheid, schreibt zudem die SVP. Wer diesen treffe, müsse selber dafür sorgen, dass er die Adoption in finanzieller und betreuerischer Hinsicht bewältigen könne. Der Vorschlag sehe einen ungerechtfertigten Leistungsausbau vor.

Zudem habe bereits der Kanton die Möglichkeit, Adoptionsentschädigungen einzuführen, argumentieren FDP und SVP. Letztere lehnt die Vorlage daher aus föderalistischen Erwägungen ab - Familienpolitik sei die Kernkompetenz der Kantone.

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