Jurafrage Ärger und Genugtuung über Moutier-Urteil

SDA

29.8.2019 - 10:08

Fahnen des Kantons Bern, der Schweiz und des Kantons Jura. Das Bild entstand 2017 bei der Auflösung der Interjurassischen Versammlung.
Fahnen des Kantons Bern, der Schweiz und des Kantons Jura. Das Bild entstand 2017 bei der Auflösung der Interjurassischen Versammlung.
Source: Keystone/PETER KLAUNZER

Die Separatisten in Moutier ärgern sich über das Urteil des Berner Verwaltungsgerichts. Die Proberner hingegen äussern Genugtuung.

Die CVP, die in der bernjurassischen Politik eine gewisse Rolle spielt und auf der Seite der Autonomisten steht, äusserte grundlegende Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz.

Die Partei, der auch der Stadtpräsident von Moutier, Marcel Winistörfer, angehört, bezeichnete die Berner Justiz in einer Mitteilung vom Donnerstag als «auf einem Auge blind».

Die CVP hoffe, dass es dem Bundesgericht gelingen werde, den Sachverhalt «in völliger Unvoreingenommenheit» zu prüfen.

«Wir sind zufrieden mit dem Urteil», sagte hingegen der Berntreue Patrick Röthlisberger der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das Urteil sei wichtig, denn es bestätige die gravierenden Fehler, die bei der Abstimmung im Juni 2017 gemacht worden seien.

Das Komitee Moutier Prévôté, dem Röthlisberger angehört, warf den Autonomisten vor, die demokratische Abläufe pervertiert und absichtlich betrogen zu haben. Die autonomistischen Stadtverantwortlichen, welche dieses Debakel angerichtet hätten, müssten aus ihren Funktionen enthoben werden.

Die Gegenseite fühlt sich «beschmutzt und missverstanden», wie Valentin Zuber, Sprecher des Komitees «Moutier ville jurassienne» am Donnerstag vor den Medien sagte. Zuber hatte gegenüber Journalisten erklärt, mit dem Urteil werde «die Demokratie beerdigt».

Der Kanton Bern sei zu allem fähig, wenn es darum gehe, sein Territorium beisammen zu halten, sagte der Generalsekretär des Mouvement autonomiste jurassien, Pierre-André Comte. Er rief die Anhänger der Autonomisten zur «Revolte» auf.

Strategische Fragen

Auf autonomistischer Seite hofft man nun auf ein Urteil des Bundesgerichts. Es gibt in diesem Lager aber auch Stimmen, die eine möglichst schnelle Wiederholung der Abstimmung möchten. Gelange man ans Bundesgericht, könne dies lange dauern.

Das kantonale Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Regierungsstatthalterin den Urnengang von 2017 in Moutier zurecht für ungültig erklärt hatte. Die Stimmberechtigten des Städtchens hatten sich damals mit knappem Mehr für den Wechsel vom Kanton Bern zum Jura ausgesprochen.

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