MigrationAuch im Mai: Schweiz kann keine Geflüchteten an Italien zurückgeben
SDA / tchs
26.4.2023
Nach Bundes-Angaben soll der Aufnahmestopp kommenden Monat weitergehen: Auch im Mai wird es für die Schweiz nicht möglich sein, Geflüchtete an Italien zurückzuschicken.
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26.04.2023, 18:29
26.04.2023, 19:07
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Auch im Mai kann die Schweiz keine Flüchtlinge nach Italien zurückschicken.
Wie der Bund mitteilte, soll der im Dezember gestartete Aufnahmestopp mindestens einen Monat verlängert werden.
Aktuell können rund 300 Personen nicht ins südliche Nachbarland, das laut Dublin-Abkommen für ihre Asylgesuche zuständig wäre, überstellt werden.
Die Schweiz kann auch im Mai keine Flüchtlinge an Italien zurückschicken. Das südliche Nachbarland will nach Angaben des Bundes den seit Dezember verhängten Aufnahmestopp mindestens einen weiteren Monat lang aufrecht halten.
Der Bund verlängerte am Mittwoch eine interne Planungsfrist um einen Monat bis Ende Mai, wie ein Sprecher des Staatssekretariats für Migration (SEM) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mitteilte. Der genaue Zeitpunkt der Aufhebung des Aufnahmestopps sei weiterhin nicht bekannt. Derzeit seien es rund 300 Personen, die nicht nach Italien überstellt werden könnten.
Italien weigert sich seit Dezember, Flüchtlinge zurückzunehmen, für deren Asylgesuch das Land laut dem sogenannten Dublin-Abkommen eigentlich zuständig wäre. Italien verletzt damit mutmasslich EU-Recht. Als Grund nannte Italien, wegen der zahlreichen über das Mittelmeer ankommenden Flüchtlinge über keine Aufnahmekapazitäten mehr zu verfügen.
Druck auf Italien
Die Europäische Kommission wie auch die Schweiz sind laut Angaben des SEM in Kontakt mit den italienischen Behörden, damit diese die Überstellungen wieder aufnehmen. Die Europäische Kommission könnte als Strafmassnahme ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einleiten. Bisher geschah dies nicht.
Nach Einschätzung des SEM ist für die Schweiz ein vorübergehender Aufnahmestopp verkraftbar. Die Frist für eine Überstellung von Dublin-Fällen laufe erst nach sechs Monaten ab. Zudem könne diese Frist verlängert werden. Die Menschen könnten auch nachträglich noch zurückgeschafft werden.
Falls die sechsmonatige Frist ablaufen und nicht verlängert werden würde und eine Person deshalb nicht überstellt werden könnte, würde in der Schweiz ein nationales Asylverfahren durchgeführt, hiess es beim SEM.