UnterhausAufsichtskommission kritisiert Vollzug des Grundwasserschutzes
su, sda
30.6.2022 - 10:32
Die Qualität des Grundwassers ist in der Schweiz nicht gewährleistet. Ein Grund ist, dass das einschlägige Bundesrecht nicht überall angewendet wird. Eine Parlamentskommission fordert vom Bundesrat Massnahmen.
Keystone-SDA, su, sda
30.06.2022, 10:32
SDA
Der Bundesrat müsse rasch für einen korrekten Vollzug des Rechts sorgen, schreibt die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zu einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Verfasst hatte sie ihn gestützt auf eine Auswertung der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK).
25 Jahre nach der letzten Revision werde das Grundwasserschutzrecht noch immer nicht systematisch angewendet, kritisiert die GPK-N. Für die Ausscheidung der Grundwasserschutzgebiete in den Kantonen brauche es verbindliche Fristen auf Gesetzesstufe. In solchen Schutzgebieten sind bestimmte Aktivitäten, die das Grundwasser gefährden könnten, nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Die Kommission pocht auf Interventions- und Sanktionsmassnahmen für den Fall, dass die Vorgaben des Rechts nicht eingehalten werden. Sie will geprüft haben, ob der Vollzug des Rechts mit Bundesbeiträgen gefördert werden könnte. Zwei entsprechende Motionen dazu hat sie eingereicht.
Bafu «viel zu zurückhaltend»
In der Pflicht sieht die GPK-N das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Es soll seine konkrete Aufsicht über den Rechtsvollzug in den Kantonen aktiver und konsequenter wahrnehmen. Kämen die Kantone ihren Pflichten nicht nach, sei das Bafu «viel zu zurückhaltend».
Verbesserungsbedarf sieht die GPK-N beim Gewässerschutzprogramm, mit dem der Bund Massnahmen zur Bekämpfung von Verunreinigungen im Wasser in der Landwirtschaft unterstützt. Der Bundesrat müsse prüfen, wie dieses Programm attraktiver gemacht und eine nachhaltige Wirkung sichergestellt werden könne. Zu dem Thema hat die Kommission ein Postulat eingereicht.
In der Raumplanungspolitik des Bundes muss der Grundwasserschutz in den Augen der Kommission besser berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat bis zum 30. September Zeit, zu den Feststellungen und Empfehlungen der GPK-N Stellung zu nehmen.
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