Polizisten verletzt Krawalle wegen «Marsch fürs Läbe» – 100 Linksautonome verurteilt

Von Jennifer Furer

8.7.2020

Am «Marsch fürs Läbe» kam es vergangenen September zu Ausschreitung. Linksautonome wollten die Demonstration der Abtreibungsgegner verhindern.
Am «Marsch fürs Läbe» kam es vergangenen September zu Ausschreitung. Linksautonome wollten die Demonstration der Abtreibungsgegner verhindern.
Keystone

Bei einer unbewilligten Demonstration gegen den «Marsch fürs Läbe» im letzten September wurden zwei Polizisten verletzt. Nun wurden fast 100 Linksautonome verurteilt.

Brennende Container, Tränengas in der Luft und fliegende Steine: In Zürich kam es Mitte September bei einer unbewilligten Demonstration zu Ausschreitungen, weil Linksautonome den «Märsch fürs Läbe» zu verhindern versuchten. Dieser wird von christlich-konservativen Kreisen organisiert und macht unter anderem gegen Abtreibungen mobil.

Rund 200 Leute lieferten sich Scharmützel mit der Polizei, die ein Aufeinandertreffen der beiden Demonstrationszüge mit dem Einsatz von Gummischrot und Tränengas verhinderte.

Polizisten seien mit Wurfgegenständen wie Flaschen und Steinen beworfen worden, hiess es in einem Communiqué. Zwei Polizisten seien dabei verletzt worden. Unbekannte hätten zudem an mehreren Orten Container angezündet und einzelne Strassenzüge mit Baustellenmaterial blockiert.

Strafbefehl erhalten

«Bluewin» weiss: Mittlerweile hat das Stadtrichteramt Zürich mehrere Personen wegen der Teilnahme an der nicht bewilligten Demonstration mittels Strafbefehl verurteilt.

Sie haben sich der Widerhandlung gegen die allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Zürich beziehungsweise gegen die Verordnung über die Benutzung des öffentlichen Grundes schuldig gemacht, teilt der leitende Stadtrichter Jörg Ganster mit.

Von den 130 Personen, die von der Stadtpolizei Zürich verzeigt wurden, seien rund 100 Personen per Strafbefehl verurteilt worden. 

Die Polizei setzte einen Wasserwerfer ein.
Die Polizei setzte einen Wasserwerfer ein.
Keystone

«Die Bussenhöhe variiert in den verfügten Fällen je nach Vorleben der beschuldigten Personen grundsätzlich zwischen 200 und 300 Franken», so Ganster.

Noch ist die Strafe nicht rechtskräftig. Ob die Betroffenen ihren Strafbefehl vor Gericht anfechten, ist noch unklar. Am Montagabend trafen sich einige von ihnen zu einer «offenen Sitzung», um das weitere Vorgehen zu besprechen. «Lassen wir uns von der Repression nicht vereinzeln, sondern stellen wir uns kollektiv dagegen!», hiess es in einem Facebook-Post, der vor dem Treffen verfasst wurde.

Zurück zur Startseite