Kasachstan-Affäre BA will Immunität von Miesch aufheben

SDA

26.4.2018 - 17:18

Die Bundesanwaltschaft hat die Aufhebung der Immunität von alt Nationalrat Christian Miesch (SVP/BL) beantragt. Das Gesuch steht im Zusammenhang mit der sogenannten Kasachstan-Affäre. (Archivbild)
Die Bundesanwaltschaft hat die Aufhebung der Immunität von alt Nationalrat Christian Miesch (SVP/BL) beantragt. Das Gesuch steht im Zusammenhang mit der sogenannten Kasachstan-Affäre. (Archivbild)
Source: Keystone/SVP/FOTOLABOR SPIESS AG

Die Bundesanwaltschaft hat die Aufhebung der Immunität von alt Nationalrat Christian Miesch (SVP/BL) beantragt. Gleichzeitig ersucht sie die Immunitätskommission des Nationalrats um die Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen Miesch.

Bei der Bundesanwaltschaft (BA) sei ein "anonymes Schreiben mit Informationen in diesem Zusammenhang" eingegangen, teilte diese am Donnerstag mit. Sie bestätigte damit einen entsprechenden Bericht von Tages-Anzeiger/Newsnet.

Gemäss der Zeitung steht das Gesuch der BA im Zusammenhang mit der sogenannten Kasachstan-Affäre. Miesch soll am 4. März 2015 dem Lobbyisten und alt Botschafter Thomas Borer für seine "Aktivitäten als Sekretär der Gruppe Schweiz-Kasachstan" eine Rechnung über 4635 Franken für ein Senioren-Generalabonnement 1. Klasse ausgestellt haben. Doch als Nationalrat habe Miesch zu diesem Zeitpunkt bereits über ein GA verfügt.

Borer soll sich als Lobbyist für die Auslieferung eines in Genf wohnhaften Exil-Kasachen eingesetzt haben. Gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte der frühere Botschafter, die Zahlung an Miesch sei irrtümlich erfolgt und auf einen Fehler in der Buchhaltung zurückzuführen. Miesch habe das Geld zurückbezahlt.

Ausserdem sei ihm "schleierhaft, unter welchem Tatbestand die Bundesanwaltschaft in dieser Sache ermitteln" wolle. Weder Miesch noch er hätten "auch nur im Ansatz eine rechtliche Verfehlung begangen".

Miesch selber wollte auf Anfrage "zu einem laufenden Verfahren keine Stellung nehmen". Gemäss der BA ist bisher noch kein Strafverfahren eröffnet worden. Wie immer gelte in diesem Stadium der Untersuchungen die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten, hiess es.

Die sogenannte Kasachstan-Affäre beschäftigt die Schweiz seit 2015. Dabei war unter anderem auch FDP-Nationalrätin Christa Markwalder (BE) unter Druck geraten. Sie hatte eine Interpellation eingereicht, die von kasachischen Politikern und Lobbyisten beeinflusst worden war. Zudem waren Dokumente aus einer Kommissionssitzung nach Kasachstan gelangt. Der Fall hatte für die Politikerin keine Konsequenzen.

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