Behörden zu Basler Tötungsdelikt Täter wurde beim Ausgang nicht elektronisch überwacht

Sven Ziegler

12.8.2024

Die Basler Behörden informierten am Montag.
Die Basler Behörden informierten am Montag.
KEYSTONE

Nach dem Tötungsdelikt von Basel in der vergangenen Woche erklären sich die Behörden um 14 Uhr gegenüber den Medien. blue News zeigt die Medienkonferenz live.

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Nach dem Tötungsdelikt von Basel in der vergangenen Woche erklären sich die Behörden um 14 Uhr gegenüber den Medien.
  • blue News zeigt und tickert die Medienkonferenz live. 

Nach dem Tötungsdelikt von letzter Woche in Basel soll eine externe Untersuchung zu den Vorgängen in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Klarheit bringen. «Oberster Ziel ist, dass sich solche Taten nicht wiederholen», hat Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann am Montag vor den Medien gesagt.

Ob alles vorschriftsgemäss abgelaufen ist, könne vor dieser Untersuchung noch nicht gesagt werden, sagte Eymann weiter.

Auch Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger äusserte sich zur Aufklärung des Falls, bei dem ein UPK-Patient am Donnerstag bei einem unbegleiteten Freigang eine 75-jährige Frau getötet haben soll. «Falls sich der dringende Verdacht bestätigt, ist es so, dass wir als Kanton der Verantwortung nicht gerecht werden konnten - ich bedaure das», sagte Engelberger.

Die besagte externe Untersuchung sei noch nicht aufgegleist, sagte Michael Rolaz, CEO der UPK. Für diese Aufgabe kämen Expertinnen und Experten anderer forensischer Anstalten in der Schweiz in Frage. Vor der externen Untersuchung würde die UPK bereits die Abläufe intern analysieren, sagte Henning Hachtel, Direktor der Klinik für Forensik der UPK.

Keine Angaben zum Einzelfall während Verfahren

Wie es zum Entscheid kam, den 32-jährigen Tatverdächtigen alleine auf einen Freigang aus der geschlossenen Klinik zu lassen, ist derzeit noch nicht publik. Über Vollzugsöffnungen verfügt der kantonale Straf- und Massnahmenvollzug. Bis zum Abschluss des Verfahrens und dem Gerichtsentscheid könne sich diese noch nicht zum Einzelfall äussern, wie deren Leiterin Sabine Uhlmann sagte.

Die Behörde verfüge solche Lockerungen stets breit abgestützt auf die Aktenlage und verfasse anhand dessen jeweils eine Verfügung. Auf eine Person in einer stationären Massnahmen schauten in der Regel «sechs bis acht Augen». Momentan gebe es im Kanton Basel-Stadt zwölf Klienten mit der Diagnose paranoide Schizophrenie mit angeordneten Massnahmen und einem Anlassdelikt, sprich einer Gewalt- oder Sexualstraftat, so Uhlmann.

Die Vollzugsöffnungen seien gesetzlich vorgeschrieben, sagte Rolaz. Nach dem Tötungsdelikt seien Freigänge aus den UPK jedoch kurzfristig gesperrt. Die Massnahme gelte bis am Dienstag. Sie gelte zum Schutz der Patientinnen und Patienten.

Freigang nach schrittweiser Vollzugslockerung

Massnahmenlockerungen bei Patientinnen und Patienten in der forensischen Abteilungen werden stets stufenweise durchgeführt, wie Hachtel ausführte. Erst fänden sie begleitet und auf dem UPK-Areal statt, dann schrittweise auch ausserhalb. So solle schrittweise überprüft werden, ob Behandlungsziele erreicht wurden.

Die Polizei nahm den Tatverdächtigen am Freitagnachmittag nach einer Öffentlichkeitsfahndung fest. Der Schweizer soll sein Opfer in einem Mehrfamilienhaus am Nasenweg getötet haben. Dabei handelt es sich um einen Wiederholungstäter. Bereits im November 2014 erstach er im selben Quartier zwei Frauen und verletzte einen betagten Mann mit einem Messer schwer. Er wurde damals noch am Tatort festgenommen.

Das Basler Strafgericht ordnete daraufhin eine stationäre psychiatrische Behandlung an. Es stellte fest, dass der schuldunfähige Täter den Tatbestand des mehrfachen und des versuchten Mordes erfüllt hatte. Das psychiatrische Gutachten hielt damals fest, dass ohne Behandlung die Rückfallgefahr für schwere Delikte gross sei.

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  • 15.06 Uhr

    Wann kam die Öffentlichkeitsfahndung?

    Nun steht die Frage im Raum, weshalb die öffentliche Fahndung erst einen Tag später erfolgte. Eymann sagt, das sei Aufgabe der Staatsanwaltschaft. «Aber es lässt sich sagen, dass sicher ein sehr konkreter Tatverdacht im Raum stehen muss. Das ist eine drastische Massnahme.» Genauer könne sie aber nicht darauf eingehen.

    Damit ist die Pressekonferenz beendet.

  • 14.56 Uhr

    Wie erhielt er Freigang?

    Wie gelang es dem Täter, dass er Freigang erhielt? Eine Manipulation von Blutkontrollen schliessen die Behörden aus. Allerdings sei eine Täuschung denkbar, etwa dass Symptome nicht offen gelegt werden. Häufig würden Täter auch in einer parallelen Welt leben, die einen starken Kontrast aufweist zur realen Welt, sagt Hachtel. 

  • 14.48 Uhr

    Keine elektronische Überwachung

    Laut Sabine Uhlmann werde keine elektronische Überwachung eingesetzt. Vielmehr setze man auf genaue Abklärungen vor der Lockerung der Massnahmen. «Die elektronische Überwachung würde in einem solchen Fall nichts bringen», so Uhlmann.

    Zurzeit seien 12 Personen mit diagnostizierter paranoider Schizophrenie und einer Gewalt- oder Sexualstraftat in Basel in der Behandlung. Diese Fälle seien mit dem Täter vergleichbar. 

  • 14.46 Uhr

    Patienten-Ausgänge gesperrt

    Laut Michael Rolaz sind nach der Tat die Ausgänge der Patienten ausgesetzt worden. Das habe aber mehr mit dem Schutz der Patienten zu tun, um allfällige Begegnungen mit der skeptischen Bevölkerung zu vermeiden. «Ansonsten sind wir aber weiterhin verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten». Die Ausgänge würden deshalb wieder aufgenommen. 

  • 14.40 Uhr

    Wer war verantwortlich?

    Die Strafverfolgungsbehörden seien für die Lockerung von Vollzugsmassnahmen zuständig, sagt Sabine Uhlmann. Lockerungen würden etwa aufgrund von Aktenlagen juristisch verfügt. Bei Gewalt- und Sexualstraftaten würden sechs bis acht Augen über die jeweiligen Massnahmeverfügungen schauen. Teilweise seien auch 10 Personen an Fällen beteiligt. 

  • 14.36 Uhr

    Alles nach Vorschrift abgelaufen?

    Eymann sagt, es sei unklar, ob im Fall des mutmasslichen Täters alles ordnungsgemäss und nach Vorschrift abgelaufen sei. Über Konsequenzen zu sprechen, sei noch zu früh. «Wir müssen die Lehren aus diesem Fall ziehen», so Eymann. 

  • 14.35 Uhr

    Lockerung nach klinischem Verlauf

    Die Lockerungen im Vollzug seien bewilligungspflichtig, sagt Hachtel. Zunächst würden Personen etwa in einen geschlossenen Garten kommen. Danach können je nach Fortschritten Personen mit einer 2:1-Begleitung oder einer 1:1-Begleitung das Areal auch mal verlassen. Unbegleitete Ausgänge extern seien erst in einer weit fortgeschrittenen Stufe mit entsprechenden Vorbereitungen und Screenings möglich.

  • 14.30 Uhr

    Verschiedene Komponenten

    Henning Hachtel, Direktor der Klinik für Forensik der UPK, erklärt, dass bereits jetzt intern die Prozesse überprüft und wo notwendig angepasst werden. Die Systeme seien austariert, es würden zahlreiche Kontrollen durchgeführt. 

    Hachtel erklärt, dass Behandlungen unterschiedlich ablaufen. So seien etwa psychotherapeutische oder medikamentöse Komponenten in den Therapien vorhanden. «Von aussen sind die Strukturen schwer begreifbar», so Hachtel. 

    Zudem gebe es regelmässige Blutkontrollen, um etwa Substanzenkonsum zu vermeiden.

  • 14.18 Uhr

    Darum kam der mutmassliche Täter auf die Station

    Sabine Uhlmann sagt, dass der mutmassliche Täter auf die Station gekommen sei, weil eine psychische Erkrankung festgestellt worden sei. «Wenn diese mit der Tat in Zusammenhang steht, wird eine stationäre therapeutische Massnahme angewandt.»

    Der Ausgang erfolge in Stufen. So würden die Patienten zunächst begleitet, anschliessend werde beurteilt, ob die Person etwa auch alleine nach draussen könne. «Zeigen sich dann Symptomatiken wie etwa Halluzinationen oder Wahrnehmungsstörung, werden keine Ausgänge bewilligt», stellt Uhlmann klar. 

  • 14.12 Uhr

    So war der mutmassliche Täter untergebracht

    Jetzt erklärt Michael Rolaz, CEO der UPK, der Ablauf der Behandlungen. Der Mann sei in einer speziell gesicherten Abteilung mit Schleusenstruktur untergebracht werden. Die Patienten würden einem klar strukturierten Tagesablauf folgen. Der Kontakt zur Aussenwelt werde dabei aber nicht unterbunden, dieser sei wichtig für die Patienten. Massnahmen wie etwa ein Ausgang seien abgesprochen und mit mehreren Stellen koordiniert. «Vollzugsferien und Ausgang sind auch gesetzlich verpflichtend.»

    Nun solle eine externe Aufarbeitung Klärung bringen, ob und wenn Fehler gemacht worden seien. 

  • 14.08 Uhr

    «Verantwortung auf tragische Art und Weise nicht nachgekommen»

    Lukas Engelberger informiert über die Strukturen. In den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel gebe es eine spezielle, gut bewachte Abteilung für psychisch kranke Straftäter. Diese seien nicht nur Täter, sondern auch Patient. Die Verantwortung stehe dabei an höchster Stelle. «Wenn sich der dringende Tatverdacht hier bestätigen sollte, dann sind wir unserer Verantwortung auf tragische Art und Weise nicht nachgekommen», so Engelberger.

  • 14.04 Uhr

    Verschiedene Stellen involviert

    Das Tötungsdelikt bedarf laut Eymann einer sauberen und transparenten Aufarbeitung. Es seien verschiedene Stellen involviert, deshalb würden auch mehrere Personen zu den Medien sprechen.

  • 14 Uhr

    Pressekonferenz beginnt

    Sicherheitsvorsteherin Stephanie Eymann startet die Pressekonferenz. Sie sagt, man wolle heute über alle Geschehnisse und die Vorgeschichte des Falls informieren. Auf genaue Details könne man aber nicht eingehen – aufgrund des laufenden Untersuchungsverfahrens.

  • 13 Uhr

    Basler Behörden informieren ab 14 Uhr

    Ab 14 Uhr stellen sich die Verantwortlichen den Fragen der Medien. An der Medienkonferenz nehmen teil: Stephanie Eymann, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements, Lukas Engelberger, Vorsteher des Gesundheitsdepartements, Sabine Uhlmann, Leiterin des kantonalen Straf- und Massnahmenvollzugs, Michael Rolaz, CEO der UPK, und Henning Hachtel, Direktor der Klinik für Forensik der UPK.