Diskriminierung verhindern Basler Polizei will sich gegen Racial Profiling sensibilisieren

SDA

20.8.2019 - 18:28

Die Kantonspolizei Basel-Stadt setzt mit ihrer neuen Massnahme ein Zeichen gegen Diskriminierung. (Symbolbild)
Die Kantonspolizei Basel-Stadt setzt mit ihrer neuen Massnahme ein Zeichen gegen Diskriminierung. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE/Georgios Kefalas

Die Kantonspolizei Basel-Stadt will die Sensibilisierungsmassnahmen gegen diskriminierende Personenkontrollen verstärken. Sie reagiert damit auf die Forderung aus einem Vorstoss des Grossen Rats.

Im Dezember 2018 hat die Kantonspolizei eine interne Arbeitsgruppe «Diskriminierende Personenkontrolle» gebildet, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Ziel dieser Arbeitsgruppe sei, die bereits bestehenden Massnahmen zur Verhinderung von Racial Profiling zu verstärken.

In der auf die Polizeischule folgende erweiterte Grundausbildung im Polizeikorps soll das Thema «Cop Culture» stärker gewichtet werden. Ebenso bei der obligatorischen Weiterbildung im dritten Dienstjahr. Für Kadermitarbeitende im Aussendienst wird die Teilnahme am Workshop «Polizei und Gesellschaft im Wandel» des Schweizerischen Polizei-Instituts obligatorisch.

2020 will die Kantonspolizei spezielle Antidiskriminierungstrainings einführen. Die Polizisten sollen in so genannten «Blue Eyed Workshops» Erfahrungen sammeln, wie sich Diskriminierung anfühlt. Überdies hat die Kantonspolizei an der Universität Basel ein Forschungspraktikum initiiert, das sich unter anderem mit dem Thema diskrimierende Personenkontrolle befasst.

Keine Kontroll-Quittungen

Auf das im Vorstoss angeregte Pilotprojekt mit der Abgabe von Quittungen nach Personenkontrollen will die Basler Regierung indes verzichten. Die Quittungen hätten Betroffene von wiederholten Kontrollen schützen sollen. Die Aufbewahrung von Daten aus «erfolglosen Personenkontrollen» seien überdies aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht problematisch, heisst es in der Mitteilung.

Die Regierung weist darauf hin, dass in Basel kein Gerichtsentscheid bekannt sei, der eine Personenkontrolle als diskriminierend und damit rechtswidrig qualifiziert habe. Die Beschwerdestelle des Justiz- und Sicherheitsdepartements habe seit 2012 zwei Fälle zu beurteilen gehabt, in denen der Vorwurf der diskriminierenden Personenkontrolle erhoben worden sei. Für beide Kontrollen habe es nach Ansicht der Beschwerdestelle objektive Gründe gegeben

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