Energie-Krise Bau des ersten Schweizer Reservekraftwerks beginnt

su, sda

23.9.2022 - 14:40

Auf dem Parkplatz des Firmengeländes von GE Gas Power werden acht Turbinen platziert, die im Falle eines Strommangels in der Schweiz in Betrieb gehen und mit Öl oder Gas Strom erzeugen.
Auf dem Parkplatz des Firmengeländes von GE Gas Power werden acht Turbinen platziert, die im Falle eines Strommangels in der Schweiz in Betrieb gehen und mit Öl oder Gas Strom erzeugen.
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Der Bundesrat hat die letzten nötigen Entscheide gefällt: In wenigen Tagen beginnt der Bau des Reservekraftwerks in Birr (AG). Es läuft mit Gas, Öl oder Wasserstoff betrieben und leistet so viel wie  

Keystone-SDA, su, sda

Die acht mobilen Turbinen auf dem Betriebsgelände von GE Gas Power, die mit Gas, Öl oder Wasserstoff betrieben werden können, sollen ab Februar 2023 einsatzbereit sein. Sie haben eine Leistung von rund 250 Megawatt. Zum Vergleich, die beiden Reaktoren des AKW Beznau leisten je 365 Megawatt.

Bewilligt bis im Frühling 2026

Die Turbinen sollen bis im Frühling 2026 zur Verfügung stehen, als Absicherung für den Fall, dass es im Winter zum Strommangel kommt. Ihr Standort ist das Betriebsgelände der GE Gas Power, gemäss SRF ist der Parkplatz dafür vorgesehen. Der Vertrag mit dem Unternehmen hatte das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) Anfang September unterschrieben.

Damit die Bauarbeiten rasch starten können, brauchte es Anpassungen bei den Bewilligungspflichten für die Planung, den Bau und auch die Erschliessung des Reservekraftwerks. Die beiden dafür nötigen Verordnungen hat der Bundesrat heute Freitag verabschiedet. Sie treten am Samstag in Kraft und gelten bis Ende Mai 2023.

Die «Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes» schafft die Voraussetzungen, damit für einzelne gesetzliche Bestimmungen vorübergehend eine andere Lösung möglich ist. Betroffen sind unter anderen das Raumplanungsgesetz und das Umweltschutzgesetz.

Die «Verordnung über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr» ist Grundlage für den raschen Bau. Sie regelt zum Beispiel, dass die Planungspflicht gemäss Raumplanungsgesetz, die Festsetzung im kantonalen Richtplan und die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht eingehalten werden müssen. Ebenso sind kantonale Bestimmungen, die dem raschen Aufbau der Anlage widersprechen, für das Kraftwerk nicht anwendbar.

Mit Verfügung des Uvek

Für die Anlage sieht der Bundesrat ein besonderes Bewilligungsverfahren vor – das Uvek kann den Bau des Reservekraftwerks mit einer Verfügung bewilligen. Rechtswirksam wird diese laut der Mitteilung am kommenden Montag, dem 26. September.

Die zuständigen Behörden des Kantons Aargau und der Bund kontrollierten während der Arbeiten die Einhaltung der einschlägigen materiellen Vorschriften des Raumplanungs-, Bau-, Umwelt- und Energierechts, hiess es in der Mitteilung.

Damit das Reservekraftwerk betrieben werden kann, sind noch Anpassungen der Lärmschutz- und Luftreinhaltevorschriften nötig, wie der Bundesrat schreibt. Über die Anpassung der entsprechenden Verordnungen will er in den nächsten Wochen entscheiden. Gleich will er mit der Verordnung für den Abruf der Reserve verfahren.