Jahrelange Nötigung Bedingte Freiheitsstrafe für Vater nach Missbrauch von Töchtern

3.5.2018

Wegen Nötigung und Kindesmissbrauch ist ein heute 63-jähriger Schweizer vom Kirminalgericht Luzern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt worden. (Symbolbild)
Wegen Nötigung und Kindesmissbrauch ist ein heute 63-jähriger Schweizer vom Kirminalgericht Luzern zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt worden. (Symbolbild)
Keystone

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt wegen mehrfacher sexueller Handlung mit Kindern und Nötigung. Er soll sich an seinen drei Töchtern vergangen haben.

Der heute 63-jährige Schweizer erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten, wie aus dem am Donnerstag publizierten Urteil hervorgeht. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte 16 Monate bedingt gefordert.

Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht rechtskräftig. Laut der Anklage verteilten sich die Taten über mehrere Jahre und reichen bis 1994 zurück. Er soll seine drei minderjährigen Töchter veranlasst haben, mit seinem Penis zu spielen und sie intim berührt haben.

Zudem habe er zuletzt 2013 die drei Töchter - die Älteste war dannzumal 20 - in seiner Wohnung eingeschlossen, um sie zur Unterzeichnung von Dokumenten zu bewegen.

Teile der Anklage sind laut dem Urteil verjährt oder der Beschuldigte wurden von ihnen freigesprochen. Neben der bedingten Freiheitsstrafe muss er eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 110 Franken zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

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