Crypto-Affäre Behörde weist Vorwürfe gegen Sonderermittler Marti zurück

SDA/uri

19.7.2022 - 13:24

Der Hauptsitz des Chiffriergeräte-Herstellers Crypto in Steinhausen: In der sogenannten Crypto-Affäre untersucht Sonderermittler Peter Marti ein Medienleck. (Archiv)
Der Hauptsitz des Chiffriergeräte-Herstellers Crypto in Steinhausen: In der sogenannten Crypto-Affäre untersucht Sonderermittler Peter Marti ein Medienleck. (Archiv)
Bild: Keystone

Rechtsexperten meinen, Sonderstaatsanwalt Peter Marti übertrete in der Crypto-Affäre seine Befugnisse. Die Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft findet indes, dass alles korrekt zugehe. 

Keystone-SDA, SDA/uri

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) weist die Vorwürfe gegen den ausserordentlichen Staatsanwalt Peter Marti zurück, er überschreite sein Mandat. Sie verweist zur Begründung auf die Verfahrenseinheit, diese gründe sich auf die Strafprozessordnung.

Die von Marti eingeleitete Untersuchung über mögliche Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit der sogenannten Crypto-Affäre habe Hinweise auf weitere Amtsgeheimnisverletzungen ergeben, schreibt die AB-BA am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Gemäss dem Grundsatz der Verfahrenseinheit habe die AB-BA in der Folge Marti mit zwei weiteren Verfahren bezüglich Amtsgeheimnisverletzung mandatiert. «Diese beiden Mandate wurden nicht publiziert», heisst es weiter.

Vorwurf der Kompetenzüberberschreitung

Mehrere Juristen und Rechtsexperten hatten gegenüber Tamedia-Publikationen vom Dienstag die Meinung vertreten, Marti überschreite seine Kompetenzen. Er dürfe nur ermitteln, wenn ein Verdacht bestehe, dass Angehörige der Bundesanwaltschaft bei ihrer amtlichen Tätigkeit eine Straftat begangen hätten.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte beamtenrechtliche Ermächtigungen zur Strafverfolgung von mehreren Mitarbeitenden des Bundes wegen des Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung erteilt, wie es vergangene Woche gegenüber Keystone-SDA erklärte hatte.

Anlass für die Verfahren war eine Strafanzeige der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat vom November 2020. Informationen aus dem als vertraulich klassifizierten Entwurf des Inspektionsberichts zur sogenannten Crypto-Affäre waren während der Verwaltungskonsultation an einzelne Medien gelangt.

Bundesanwaltschaft befangen

Da auch die Bundesanwaltschaft an der Konsultation teilgenommen hatte, erklärte sie sich für befangen. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft setzte darum Marti als ausserordentlichen Staatsanwalt ein.

Gemäss Medienberichten hatte Marti auf der Suche nach dem Leck Hausdurchsuchungen bei drei Bundesangestellten veranlasst. Darunter sind laut Tamedia-Publikationen der damalige Sprecher von Bundesrat Alain Berset, Peter Lauener, und der Generalsekretär des Aussendepartements (EDA) und frühere Geheimdienstschef Markus Seiler.

Aufgeflogen war die sogenannte Crypto-Affäre im Februar 2019. Damals berichteten Medien erstmals, dass der US-Geheimdienst CIA und der deutsche Bundesnachrichtendienst BND jahrelang über manipulierte Verschlüsselungsgeräte der Zuger Firma Crypto AG mithörten und über 130 Staaten ausspionierten.