EntschädigungBekomme ich meinen Lohn, wenn ich in Quarantäne bin?
lpe
10.1.2022
Wegen Quarantäne oder Isolation müssen Zehntausende Schweizer*innen zu Hause bleiben. Doch erhält man für diese Zeit Lohn? Und was, wenn man länger ausfällt? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
lpe
10.01.2022, 12:06
lpe
Ich befinde mich in Isolation: Muss ich für diese Zeit auf meinen Lohn verzichten?
Mit deinem positiven Test kannst du dich von einem Arzt krankschreiben lassen. Hast du ein Arztzeugnis, muss dein Arbeitgeber dir deinen Lohn trotz Ausfall auszahlen.
Denn das Obligationsrecht verpflichtet deinen Arbeitgeber dazu, dir über drei Wochen deinen Lohn zu bezahlen. Darüber hinaus haben viele Arbeitgeber eine Versicherung abgeschlossen, die ihnen ermöglicht, ihren Arbeitnehmern auch bei längeren Ausfällen 80 Prozent des Lohns zu garantieren. Ob dies auch für deinen Arbeitgeber der Fall ist, kannst du in deinem Arbeitsvertrag nachlesen. Oder du fragst direkt bei ihm nach.
Ich bin selbstständig: Bekomme ich auch eine Entschädigung gezahlt?
Als selbstständigerwerbende Person fällt die Absicherung durch einen Arbeitgeber weg. Der Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hängt davon ab, ob du eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hast.
Ich bin in Kontakt-Quarantäne: Zahlt da der Arbeitgeber auch?
Nein, aber hier springt der Bund ein: Jeder positiv getestete Mensch, dessen Quarantäne von einer kantonalen Stelle oder einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet wurde, hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von höchstens sieben Taggeldern.
Was sind die Voraussetzungen, damit ich Erwerbsausfall geltend machen kann?
Die einzige Voraussetzung ist, dass du obligatorisch bei der AHV versichert bist, also hier wohnst oder arbeitest. Damit haben auch Grenzgänger*innen Anspruch auf Entschädigung oder auch Personen, die in arbeitgeberähnlicher Stellung arbeiten, zum Beispiel ein Geschäftsführer einer GmbH.
Ich kann im Homeoffice arbeiten, bekomme ich die Entschädigung trotzdem?
Nein, Anspruch haben nur Personen, die nicht oder nur teilweise von zu Hause aus arbeiten können.
Ich isoliere mich freiwillig, um mich selbst zu schützen. Bekomme ich auch eine Entschädigung?
Ja, jedoch nur für den Zeitraum zwischen dem 18. Januar 2021 und dem 31. März 2022. Du musst mit einem ärztlichen Attest belegen können, dass du zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen gehörst, und der Arbeitgeber muss bestätigen, dass du nicht von zu Hause arbeiten kannst.
Bekomme ich die Gelder automatisch ausbezahlt?
Nein, du musst sie bei deiner zuständigen Ausgleichskasse beantragen, sie werden zudem nur rückwirkend monatlich ausgezahlt.
Wie hoch fallen die Zahlungen aus?
Das hängt von deinem AHV-pflichtigen Einkommen aus dem Jahr 2019 ab. Die Entschädigung beläuft sich auf 80 Prozent des damaligen Einkommens, wobei das Maximum bei 196 Franken pro Tag liegt.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Entschädigungszahlungen?
Die Entschädigungszahlungen basieren auf der Covid-Verordnung. Das Parlament hat die Geltungsdauer dieser Verordnung bis Ende 2022 verlängert. Für Erwerbsausfälle bis zum 31. Dezember kannst du also sicher eine Entschädigung beantragen. Melden musst du deinen Antrag bis spätestens 31. März 2023.