Eidg. Abstimmung Beschwerde gegen AHV-Steuerdeal-Abstimmung

SDA

20.5.2019 - 16:42

Abstimmungsbeschwerde gegen den AHV-Steuerdeal: Die Waadtländer Linksaussenpartei POP sieht den Grundsatz der Einheit der Materie verletzt.
Abstimmungsbeschwerde gegen den AHV-Steuerdeal: Die Waadtländer Linksaussenpartei POP sieht den Grundsatz der Einheit der Materie verletzt.
Source: Keystone/GABRIEL MONNET

Die Waadtländer Linksaussenpartei POP wird wie bereits angekündigt eine Abstimmungsbeschwerde gegen den AHV-Steuerdeal einreichen. Die Partei sieht beim Vorlagenpaket den Grundsatz der Einheit der Materie verletzt.

Die Klage werde am Donnerstag an die Kantonsregierung überwiesen, sagte der Anwalt Pierre Chiffelle am Montag. Der frühere Waadtländer SP-Staatsrat ist heute POP-Mitglied.

Die Überweisung an die Kantonsregierung habe rein prozessuale Gründe, hiess es an einer Medienkonferenz der POP in Lausanne. «Der Staatsrat hat zehn Tage Zeit, um über den Fall zu entscheiden und wird ihn wahrscheinlich ablehnen oder für unzulässig erklären», sagten die Beschwerdeführer. Dann wollen diese sich an das Bundesgericht als ihr eigentliches Ziel wenden.

«Kein lächerliches Argument»

In der Begründung kritisieren die Beschwerdeführer eine Verletzung der Einheit der Materie, insbesondere auf der Grundlage eines Dokuments des Bundesamtes für Justiz (BJ) und eines Urteils des Gerichts erster Instanz in einer Rechtssache in Neuenburg. «Es gibt keine direkte Beziehung zwischen den beiden Komponenten des Projekts», sagte POP-Vizepräsidentin Anaïs Timofte.

Das BJ kam im Mai 2018 in einem Schreiben an die Wirtschaftskommission des Ständerats um Schluss, dass die Verknüpfung ein «Grenzfall», aber «akzeptabel» sei. In Neuenburg habe das Gericht 2011 eine Abstimmung als ungültig erklärt, welche die Unternehmensbesteuerung künstlich mit der Kinderbetreuung verknüpft habe. «Das beweist», so Pierre Chiffelle, «dass unser Argument nicht lächerlich ist.»

Weitere Beschwerde hängig

Auf eine weitere Beschwerde gegen die Abstimmung zum AHV-Steuerdeal aus dem Kanton Schaffhausen ist das Bundesgericht nicht eingetreten. Mit der Begründung, dass die Kantonsregierungen in Stimmrechtssachen die Vorinstanz sind. Die Beschwerde wurde an den Regierungsrats des Kantons Schaffhausens überwiesen.

Das Stimmvolk hatte den AHV-Steuerkompromiss am Sonntag mit einem Ja-Stimmenanteil von 66,4 Prozent angenommen.

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