Renten-Zahlungen ins Ausland Ein einziger Beamter, um Hunderte Betrugsfälle zu prüfen

SDA, gbi

16.6.2022 - 00:00

Eine Million Schweizerinnen und Schweizer lassen sich ihre Renten ins Ausland überweisen (Symbolbild).
Eine Million Schweizerinnen und Schweizer lassen sich ihre Renten ins Ausland überweisen (Symbolbild).
Bild: Keystone

Wenn AHV- und IV-Renten ins Ausland bezahlt werden, sollte der Bund genauer hinschauen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt der zuständigen Fachstelle eine ganze Reihe von Anpassungen. 

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Knapp eine Million Schweizerinnen und Schweizer lassen sich ihre Renten in ein anderes Land auszahlen. Dass sie ihr Geld auch bekommen, dafür ist die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) zuständig. 

Insgesamt werden AHV- und IV-Renten über knapp sieben Milliarden Franken ins Ausland ausbezahlt. Das sind rund 17 Prozent der in der Schweiz ausgerichteten Renten, wie die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Bericht festhält. 

Trotzdem ist nur ein einziger Experte dafür zuständig, Betrugsfälle von Auslandbezüger*innen aufzudecken. 

Ist die Strategie, um Versicherungsmissbrauch zu bekämpfen, ausreichend? Angesichts der grossen Summen überprüfte die Finanzkontrolle die Mechanismen der 2018 formulierten Strategie. Am Mittwoch legte sie einen Bericht mit Empfehlungen an die ZAS vor. 

74 Millionen Franken zurückgefordert

Allein im Jahr 2020 sei es der ZAS gelungen, von 81 Millionen Franken zu Unrecht bezahlten Renten rund 74 Millionen Franken zurückzufordern. Die Finanzkontrolle sieht dennoch Verbesserungsbedarf bei den Werkzeugen, welche die ZAS bei der Missbrauchsbekämpfung nutzt. Insbesondere müssten die Tools der Behörde modernisiert und digitalisiert werden, um die vorhandenen Daten besser analysieren zu können.

So habe die Todesfalldatenbank 2021 nur in vier Ländern funktioniert, wird moniert. Digitalisierung sei in diesem Bereich aber fundamental, um die Kontrollen der Leistungsgesuche zu automatisieren.

Die ZAS plane zwar Ende 2022, für AHV-IV-Bezüger*innen im Ausland ein Onlineportal für die Erledigung von Formalitäten aufzuschalten. Die Finanzkontrolle empfiehlt der ZAS in diesem Zusammenhang, mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) technische Lösungen zu finden, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Durchzogene Ergebnisse bei Betrugsbekämpfung

Die Bearbeitung der Renten sehe zwar viele Überprüfungsverfahren vor, diese Kontrollen werden laut Finanzkontrolle aber nicht immer einheitlich angewendet. Auch die Kriterien, wann Verdachtsfälle an die Stellen zur Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs der AHV und IV weitergeleitet werden, seien nicht in allen Sektionen der Behörde gleich.

Letztlich würden nur wenige Verdachtsfälle weitergeleitet und noch weniger als betrügerisch erkannt. Die Finanzkontrolle empfiehlt darum eine engere Zusammenarbeit der verschiedenen Abteilungen, dies würde die Missbrauchsbekämpfung effizienter machen.

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Jährlich kämen seit 2016 auf durchschnittlich 920'000 ausbezahlte AHV-Renten 464 Fälle mit Betrugsverdacht. Ein einziger Experte sei für die zeitaufwändige Bearbeitung zuständig, deshalb seien noch viele Fälle hängig. Es bestehe zudem die Gefahr der Abhängigkeit von einer einzigen Person. Die Empfehlung der Finanzkontrolle, dazu mehr Personal einzusetzen, sei von der ZAS mittlerweile umgesetzt worden, der Experte werde von einem Teilzeitmitarbeiter unterstützt.

Bei der IV seien bei rund 29'000 Bezüger*innen im Ausland 539 verdächtige Dossiers eingegangen, von denen 111 als betrügerisch bestätigt worden seien. Dies werfe Fragen zu den Kriterien für die Aufdeckung von Fällen auf, so die Finanzkontrolle weiter.

Mängel bei Rückzahlung

Die Finanzkontrolle moniert auch, dass das Instrument zur Steuerung von Rückforderungen zu Unrecht bezahlter Renten kaum genutzt werde. Laut Bericht besteht in allen Abteilungen Klärungsbedarf bei diesen Prozessen.

Grosse Unterschiede stellte die Finanzkontrolle zwischen den drei Finanzdienstleistern Postfinance, Banco Santander und Banca Popolare di Sondrio fest, insbesondere bei den hohen Margen und den Rückforderungen. Die Finanzkontrolle empfiehlt der ZAS, die Bedingungen mit den Banken zu analysieren und neu auszuhandeln.

Die ZAS akzeptierte in ihrer Stellungnahme die gemachten Empfehlungen weitgehend.