ZürichBewerbungen für Zürcher Alterswohnungen bleiben digital
fn, sda
28.8.2024 - 20:10
Wer sich in der Stadt Zürich für eine Alterswohnung bewerben will, muss dies online erledigen. Der Gemeinderat hat es am Mittwoch abgelehnt, zum «offline»-Verfahren zurückzukehren. Die SVP hatte ein entsprechendes Postulat eingereicht.
fn, sda
28.08.2024, 20:10
SDA
«Der Stadtrat versteht nicht, dass ein 80-Jähriger keine Online-Bewerbung einreichen kann», begründete Samuel Balsiger (SVP) den Vorstoss. Mit der Befürchtung, dass die Seniorinnen und Senioren überfordert sein könnten, stand die SVP jedoch alleine da.
Das Stadtparlament lehnte den Vorstoss mit 104 Nein- zu 12 Ja-Stimmen ab. Stadtrat Andreas Hauri (GLP) betonte, dass es seitens der Stadt genügend Hilfe gebe, wenn jemand mit dem Computer nicht zurecht komme. Es gebe auch eine telefonische Hotline.
«Nicht alle wollen an die Plauderkasse»
Die anderen Parteien erkannten auch kein Problem. «Es ist eine Frechheit, wenn man älteren Leuten unterstellt, dass sie generell mit Technik überfordert seien», sagte Nicolas Cavalli (GLP).
Die SVP verbreite Klischees, pflichtete sein Parteikollege Sven Sobernheim bei. «Auch Seniorinnen und Senioren haben die Digitalisierung miterlebt. Nicht alle wollen an die Plauderkasse.»
Auch die SP betonte, dass «ältere Leute nicht hinter dem Mond leben». Sie seien keineswegs so hinterwäldlerisch, wie die SVP hier darstelle, sagte Pascal Lamprecht.
Kein Zufallsgenerator mehr
Das Anmeldeverfahren bleibt somit digital. Am Dienstag hatte der Stadtrat bekannt gegeben, wie die Bewerbung ab dem 2. Oktober vonstatten gehen soll: Für jede freie Wohnung werden aus Online-Bewerbungen zehn Interessierte zur Besichtigung eingeladen.
Bevorzugt werden dabei Seniorinnen und Senioren mit drohendem Wohnungsverlust, Mobilitätseinschränkungen oder jene in finanziellen Notlagen. Auch ein besonderer Bezug zum Quartier wird bei der Bewerbung berücksichtigt.
Nach der Wohnungsbesichtigung lädt die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich drei der Interessierten zum Gespräch ein und vergibt die Wohnung an die geeignetste Person oder Partei.
Die Vergabe der öffentlich ausgeschriebenen Wohnungen erfolge in einem «transparenten, kriteriengeleiteten Verfahren», betonte der Stadtrat. Einen Zufallsgenerator, wie er in der Vergangenheit angewendet wurde, wird es nicht mehr geben.
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