Prozess Dignitas-Gründer Minelli kritisiert Zürcher Staatsanwalt scharf

SDA

18.5.2018

Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli (Archivbild)
Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli (Archivbild)
Keystone

Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hat beim Prozess in Uster harte Worte für die Zürcher Staatsanwaltschaft gefunden: Die Anklage gegen ihn sei nur konstruiert worden, um Dignitas mal durchleuchten zu können. Die Vorwürfe seien haltlos und absurd.

Er habe sich nicht bereichert, betonte Minelli. Die Staatsanwaltschaft habe deshalb auch keinen Beweis für seine Bereicherung gefunden. "Die ganze Aktion hier empfinde ich nicht als normales Strafverfahren. Man wollte einfach mal alles bei uns anschauen und konstruierte einen Vorwand", enervierte er sich.

Es seien Unmengen an Material abtransportiert worden, absolut unverhältnismässig. Dignitas kassiere keineswegs zu viel. Vielmehr sei die Kostenschätzung der Staatsanwaltschaft "komplett daneben". Eine Freitodbegleitung koste viel mehr als der Staatsanwalt annehme. "Wer das berechnet hat, hat keine Ahnung von dieser Tätigkeit."

Minelli argumentierte weiter, dass mit allfälligen Überschüssen jene Mitglieder querfinanziert würden, die sich eine Freitodbegleitung sonst nicht leisten könnten. Am Geld dürfe es nicht scheitern.

150'000 Franken für Minelli

Minelli selber bezieht rund 150'000 Franken Honorar pro Jahr. Zu grosszügig findet der Dignitas-Gründer dies nicht. "Ich darf ja auch was verdienen. Jede Arbeit ist ihren Lohn wert." Sein Anwalt betonte, dass dies für eine Führungsperson eines gemeinnützigen Vereins durchaus angemessen sei.

Am Nachmittag geht der Prozess mit den Plädoyers von Anklage und Verteidigung weiter. Dass heute noch ein Urteil gefällt wird, ist aus zeitlichen Gründen unwahrscheinlich.

Der 85-jährige Dignitas-Gründer muss sich vor Gericht verantworten, weil er zu viel Geld für seine Dienste kassiert haben soll. Damit habe er sich der Beihilfe zum Suizid aus selbstsüchtigen Beweggründen strafbar gemacht, so die Anklage. Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz nur legal, wenn sie kein Geschäft ist.

Der Staatsanwalt fordert für Minelli eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 180 Franken, also insgesamt knapp 65'000 Franken. Die Probezeit soll zwei Jahre betragen. Dazu soll Minelli eine Busse von 7500 Franken sowie die Verfahrenskosten zahlen.

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