Coronavirus – Schweiz Bis zu zwei WK für Coronavirus-Einsatz

SDA

22.4.2020 - 15:07

Soldaten sichern im Freiburger Spital die Zufahrt zur Notfallpforte. (Archivbild)
Soldaten sichern im Freiburger Spital die Zufahrt zur Notfallpforte. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Soldaten, die im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie im Einsatz stehen, können sich nun doch mehr als einen Wiederholungskurs anrechnen lassen. Die Finanzierung des Armeeeinsatzes dürfte gemäss Bundesrat über das reguläre Armeebudget erfolgen.

Bisher hatte der Bundesrat lediglich die Anrechnung der Dauer eines ordentlichen Wiederholungskurses von 19 Tagen bewilligt. Doch «angesichts der besonderen Belastungen», denen die Truppe im laufenden Einsatz ausgesetzt sei, habe der Bundesrat am Mittwoch beschlossen, dass der Einsatz im Assistenzdienst als Wiederholungskurs gelte.

Wenn also Armeeangehörige im Kampf gegen das Coronavirus mehr Diensttage absolvierten, so werde ihnen maximal ein Wiederholungskurs darüber hinaus angerechnet, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zum Entwurf eines Bundesbeschlusses. Diese Regelung solle aber nicht automatisch für künftige Einsätze gelten.

Armeeangehörige sollen bei ihrem Einsatz auch den vollen Lohn erhalten. Die Differenz zwischen der Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung und dem regulären Lohn werde vom Bund übernommen. Diese Regelung gelte rückwirkend ab dem 6. März.

Noch 115 sanitäre Einsätze

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 6. März könnten bis Ende Juni 8'000 Soldatinnen und Soldaten zur Unterstützung der zivilen Behörden eingesetzt werden. 5'000 Armeeangehörige wurden aufgeboten, davon 3'800 im Sanitätsdienst, 750 im Grenzwachkorps und der Rest in Stabsdiensten des Bundes.

Nur ein Teil dieser Truppe ist aber tatsächlich im Einsatz. Zurzeit sind nach Armeeangaben noch 115 sanitäre Einsätze am Laufen. Die Einsätze erfolgen auf Gesuche der Kantone oder Behörden. Aus sämtlichen Kantonen gingen Gesuche ein.

Werden mehr als 2'000 Armeeangehörige aufgeboten oder dauert der Einsatz länger als drei Wochen, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am Mittwoch zuhanden des Parlaments den Entwurf eines Bundesbeschlusses und die dazugehörige Botschaft verabschiedet. Das Parlament befasst sich in der ausserordentlichen Session, die am 4. Mai beginnt, mit dem Assistenzdienst.

Kosten nicht bekannt

Die Höhe der erwarteten Kosten dieses Einsatzes könne zurzeit noch nicht beziffert werden, teilte das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit. Diese hingen insbesondere davon ab, wie viele Armeeangehörige im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie noch aufgeboten werden müsste und wie lange ihr Einsatz am Ende dauere.

Doch in seiner Botschaft geht der Bundesrat davon aus, dass die Kosten des Einsatzes voraussichtlich innerhalb des bewilligten Budgets des VBS aufgefangen werden können. Ansonsten würde das VBS einen Nachtragskredit beantragen.

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