Grosse Kontrolle Branche muss bei Pelzdeklaration nachbessern

SDA/gbi

8.8.2019 - 13:39

Woher und von welchem Tier? In über 70 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen sind die Pelzprodukte nicht vorschriftsgemäss deklariert.
Woher und von welchem Tier? In über 70 Prozent der kontrollierten Verkaufsstellen sind die Pelzprodukte nicht vorschriftsgemäss deklariert.
Source: Keystone/Christian Beutler

In der Schweiz verkaufte Pelzprodukte sind häufig nicht korrekt deklariert. Das haben Kontrollen des Bundes ergeben. Die Branche muss die Vorschriften zur Pelzdeklaration besser umsetzen.

In 163 Geschäften wurden in der Saison 2018/19 Kontrollen durchgeführt – in einigen schon zum zweiten Mal, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mitteilte. Es wurden sowohl Stichproben von Pelzprodukten genommen als auch konkreten Hinweisen auf falsche Deklarationen nachgegangen.

Bei 116 dieser 163 Kontrollen – das enspricht 71 Prozent – wurden Mängel bei der Deklaration beanstandet. In 86 Fällen wurden diese fristgerecht behoben; in den übrigen 30 Fällen wurde eine kostenpflichtige Verfügung ausgestellt. Sechs Geschäfte befolgten auch diese nicht. In diesen Fällen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Von insgesamt 6'691 kontrollierten Pelzprodukten waren 3'732 korrekt angeschrieben, mit Herkunftsland, Tierart und Art der Gewinnung des Pelzes. 545 Produkte dagegen waren nicht deklariert, und bei 2'414 Produkten war die Deklaration fehlerhaft. In 93 Prozent dieser Fälle war die Deklaration nicht vollständig.

Aus Marderhund wird Waschbär

Bei den übrigen fehlerhaft angeschriebenen Produkten war die Deklaration entweder falsch, die Rückverfolgbarkeit des Produkts war nicht gewährleistet oder Etikette und Produkt stimmten nicht überein, wie das BLV schrieb. Der grösste Teil der Beanstandungen (63 Prozent) entfiel auf Jackenkrägen.

Verwechslungen beim Deklarieren stellten die Kontrolleure namentlich bei Krägen aus Marderhund-Fell fest. Diese Pelzbesätze wurden oft fälschlicherweise dem ähnlich aussehenden Waschbär zugeschrieben. Auch übers Ganze gesehen gaben Marderhund-Produkte am häufigsten Anlass für Beanstandungen. Dahinter folgten Rotfuchs und Kaninchen.

Fünf Kontrollen seit 2013

Die Pelzdeklarationsverordnung ist seit 1. März 2013 in Kraft. Seither wurden fünf Kontrollen in der Branche durchgeführt; in der Periode 2018/19 allerdings in weit höherer Anzahl als zuvor. Das BLV will die hohe Zahl nun beibehalten und auch auf dem Land und in Skigebieten vermehrt kontrollieren.

Auch sollen gemäss BLV Geschäfte öfter zwei oder gar drei Mal kontrolliert werden. In Läden, in denen die Kontrolleure 2018/2019 bereits zum zweiten Mal vorbei schauten, lag die Beanstandungsrate immer noch bei 60 Prozent. In vielen Verkaufsstellen würden die Vorschriften noch nicht korrekt umgesetzt, schreibt das BLV dazu.

Es führt dies auf Wissenslücken in den Verkaufsgeschäften zurück und will mit Informationsmaterial Abhilfe schaffen. Die Branche müsse ihren Pflichten bei der Deklaration nachkommen, schreibt es. Das Bundesamt empfiehlt zudem, das Verkaufspersonal besser zu schulen.

Doch das Bundesamt zählt auch auf Medienberichte und die Präsenz des Themas Pelz in der Politik. Neue Vorschriften, namentlich für eine bessere Unterscheidung von Kunst- und Echtpelz sowie die Deklaration von Pelz von gezüchteten Tieren, sind beim Bund in Arbeit.

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