Nutztiere gerissen Graubünden und Wallis geben drei Wölfe zum Abschuss frei

SDA/amo/uri

15.7.2022

Jungwölfe in der Schweiz: Tiere des Beverin-Rudels haben zuletzt zwei Mutterkühe angegriffen. (Themenbild)
Jungwölfe in der Schweiz: Tiere des Beverin-Rudels haben zuletzt zwei Mutterkühe angegriffen. (Themenbild)
Bild: Handout: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

Der Kanton Graubünden greift durch: Zwei Jungwölfe des Beverin-Rudels dürfen abgeschossen werden. Die Wölfe haben am Mittwoch zum zweiten Mal eine Mutterkuh angegriffen. Auch im Walllis hat ein Tier die Schadengrenze überschritten und darf erlegt werden. 

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Die Kantone Graubünden und Wallis haben drei Wölfe zum Abschuss freigegeben. Im Bündnerland soll die Wildhut nach zwei Angriffen auf Kühe zwei Jungwölfe des problematischen Beverinrudels schiessen. Ein Wolf in der Region Val d'Illiez im Wallis hat die gesetzliche Schadengrenze überschritten.

Das Beverinrudel hatte am Mittwochabend am Schamserberg eine Mutterkuh angegriffen und so schwer verletzt, dass sie getötet werden musste. Bereits vor fünf Tagen hatte das Rudel eine Mutterkuh gerissen. Wie der Bündner Regierungsrat am Freitag mitteilte, ist das Bundesamt für Umwelt mit dem Abschuss einverstanden.

Auch Naturschutzorganisationen haben inzwischen die Dezimierung des Problemrudels gefordert: Die Beverin-Wölfe würden als besonders schadenstiftend in Erscheinung treten, schrieben WWF, Pro Natura und die Gruppe Wolf Schweiz in einer gemeinsamen Mitteilung vom Freitag. Es handle sich somit um eine Ausnahmesituation, die besondere Massnahmen erfordere.

Abschussbewilligung im Wallis

Neben den beiden Bündner Jungwölfen soll auch einem Exemplar im Wallis das letzte Stündlein schlagen. Staatsrat Frédéric Favre (FDP) gab am Freitag einen Wolf in der Region Val d'Illiez zum Abschuss frei. Das Tier hatte zwölf Nutztiere auf geschützten Alpweiden gerissen.

Die seit Juli 2021 gültige revidierte Verordnung des Jagdgesetzes erlaubt den Abschuss eines Wolfs, wenn dieser innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Nutztiere auf geschützten oder nicht schützbaren Alpen gerissen hat. Die Bedingungen für den Abschuss seien also erfüllt, teilte der Kanton Wallis mit.

Der Abschuss ist ab dem 22. Juli – dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt – im Val d'Illiez erlaubt. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere hat 60 Tage Zeit für die Vollstreckung. Zuletzt hatte die Walliser Wildhut Ende Mai in der Region Schattenberge-Augstbord einen Wolf erlegt.