Pläne für Tausende weitere Kameras Bund baut Überwachung von Nummernschildern massiv aus

zis

11.3.2024

Zahlreiche Kameras überwachen bereits heute den Verkehr in der Schweiz – die Kantone handhaben die Speicherung unterschiedlich. 
Zahlreiche Kameras überwachen bereits heute den Verkehr in der Schweiz – die Kantone handhaben die Speicherung unterschiedlich. 
Bild: Keystone

In der Schweiz werden derzeit mehrere Hundert Kameras zur Fahrzeugfahndung und automatischen Verkehrsüberwachung eingesetzt. Nun soll das System ausgebaut werden – auf mehrere Tausend Kameras. 

zis

11.3.2024

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Rund 450 Systeme zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung sind aktuell in der Schweiz in Betrieb. 
  • Die Kantone handhaben die Speicherung des Materials unterschiedlich.
  • Künftig sollen mehrere Tausend weitere Kameras an das System angeschlossen werden.

Bund und Kantone haben die Überwachung von Nummernschildern in den vergangenen Monaten massiv ausgebaut. Alleine der Bund betreibe mittlerweile mehr als 400 solcher Kameras, schreibt der «Tages-Anzeiger».

Dazu kommen zahlreiche Kantone, welche Systeme zur «automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung» betreiben. Im Kanton Bern etwa seien 24 Kameras fest installiert, sieben weitere Geräte seien in Polizeiautos verbaut und könnten mobil eingesetzt werden. 

Laut dem «Tages-Anzeiger» seien im ganzen Land etwa 450 solcher Kameras in Betrieb.

Die Polizeien würden das Netz immer mehr ausbauen und miteinander verbinden – etwa zur Erkennung von gestohlenen oder verschwundenen Autos. Im Kanton Bern verzeichne man dabei etwa 150 Treffer pro Monat. 

Speicherung sorgt für Diskussionen

Auch zur Erkennung von Personen werden die Bilder eingesetzt. So werden damit beispielsweise im Kanton Bern Personen gesucht, die ohne Billett unterwegs sind. Die Regelungen, so der «Tages-Anzeiger», seien allerdings je nach Kanton unterschiedlich. 

Für Diskussionen sorgt vor allem die Speicherung der Daten. Im Kanton Bern darf das Material etwa während 60 Tagen aufbewahrt werden. Das führe, so die Zeitung, zu einer Erstellung von Bewegungsprofilen. Die Polizei dürfe die Daten allerdings nur bei schweren Straftaten abgreifen. 

Debattiert werden derzeit vor allem die verschiedenen kantonalen Regelungen sowie die Zulässigkeit der Verwendung der Daten.

So monieren Datenschützer im «Tages-Anzeiger», dass die Daten von Tausenden unbescholtenen Personen angehäuft würden. Ausserdem habe das Bundesgericht die Kantone mehrmals wegen zu unpräziser Gesetze zurückgepfiffen.

Astra-Kameras ins System?

Währenddessen wollen die Kantone und der Bund die Überwachung weiter ausbauen. So stünden Überlegungen im Raum, die Kameras des Bundesamts für Strassen Astra an das System anzuschliessen.

Diese würden derzeit zur Erkennung von Unfällen, Pannen und Staus eingesetzt – die Kantone wollen das Bildmaterial künftig in ihre Datenbanken einsetzen.

Laut dem Eidgenössischen Datenschützer sei dies grundsätzlich möglich. Das Astra betreibt im ganzen Land mehr als 5000 Kameras – das verfügbare Material für die Polizeien würde sich damit verzehnfachen.