Bundesverwaltungsgericht Bund muss vor A4-Ausbau Lärmschutz erneut prüfen

fn, sda

31.3.2023 - 12:15

Der Bund muss über die Bücher: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass beim Bau der neuen Autobahn durchs Zürcher Weinland eine Lärmschutzwand geprüft werden soll. (Archivbild)
Der Bund muss über die Bücher: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass beim Bau der neuen Autobahn durchs Zürcher Weinland eine Lärmschutzwand geprüft werden soll. (Archivbild)
Keystone

Die Gemeinde Andelfingen und eine betroffene Firma erhalten teils recht: Der geplante Ausbau der A4 im Zürcher Weinland wird noch nicht realisiert – der Bund muss den Lärmschutz laut Gerichtsentscheid erneut prüfen.

31.3.2023 - 12:15

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  • Um die Bevölkerung vor möglichen Verkehrslärm zu schützen, muss der Bund prüfen, ob eine Lärmschutzwand errichtet werden kann. 
  • Das Uvek hatte eine solche Massnahem bislang wegen «fehlender Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit» verworfen.
  • Die A4 gilt an der Stelle als gefährlicher Engpass und soll von zwei auf vier Fahrstreifen ausgebaut werden. 

Der Bund muss hat zu prüfen, ob er bei Andelfingen direkt auf einer Stützmauer eine Lärmschutzwand bauen könnte, um die Bevölkerung beim Ausbau der A4 vor zusätzlichem Autolärm zu schützen.

Es sei nicht ausgeschlossen, dass mit einer Lärmschutzwand auf einer Länge von 105 Metern die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden könnten, schreibt das Gericht in einem Urteil vom Freitag.

Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek hatte eine Lärmschutzwand wegen «fehlender Verhältnismässigkeit und Wirtschaftlichkeit» ursprünglich verworfen. Der Lärm könnte trotz hoher Kosten nur wenig reduziert werden, fand das Uvek.

Nun muss der Bund aber prüfen, ob der Bau auf der ohnehin geplanten Stützmauer realisiert werden könnte. Die Stützmauer würde dabei zum Fundament, was die Kosten senken dürfte. Weil sich die Bundesverwaltungsrichter damit aber nicht gut genug auskennen, beauftragen sie den Bund mit einer Überprüfung dieser Idee.

Keine tiefere Geschwindigkeit

Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit von 100 auf 80 km/h hält das Bundesverwaltungsgericht hingegen für unverhältnismässig, wie es weiter schreibt. Der Zweck des Projektes sei ja gerade die Beseitigung eines heutigen Engpasses.

Die Gemeinde Andelfingen und eine Industriefirma, die auf der Ostseite direkt neben der A4 ansässig ist, hatten in ihren Rekursen auch eine tiefere Geschwindigkeit gefordert, um besser vor Lärm geschützt zu werden. Definitiv ist der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aber noch nicht, die Parteien können ihn noch ans Bundesgericht ziehen.

Bis zu 20 Prozent mehr Verkehr

Die Weinlandautobahn A4 zwischen Kleinandelfingen und Winterthur-Nord soll von zwei auf vier Fahrstreifen ausgebaut werden, inklusive Richtungstrennung und Pannenstreifen. Damit würde diese Autostrasse zu einer Autobahn.

Die Strasse gilt heute als Engpass für den Verkehr und als gefährlich. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Frontalkollisionen. Seit 2020 gibt es immerhin eine Richtungstrennung mit Betonelementen.

Im November 2020 gab der Bund grünes Licht für den Ausbau. Geplant ist, zwei Spuren neu zu bauen und die bisherigen Fahrspuren umzubauen. Wegen der Rekurse ist der Bau aber blockiert.

Der Bund rechnet damit, dass der Ausbau von der zweispurigen Autostrasse zur vierspurigen Autobahn mehr Verkehr anziehen wird. Bis ins Jahr 2040 dürfte die Verkehrszunahme bis zu 20 Prozent betragen. Pro Tag dürften dann rund 41'000 Fahrzeuge auf dieser neuen Autobahn unterwegs sein.

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