Asyl Bund soll auf Handys von Asylsuchenden zugreifen dürfen

jeko, sda

4.5.2021 - 18:09

Asylsuchende sollen zur Abklärung ihrer Identität auch ihre Daten auf Handys und Tablets den Behörden aushändigen müssen. (Symbolbild)
Asylsuchende sollen zur Abklärung ihrer Identität auch ihre Daten auf Handys und Tablets den Behörden aushändigen müssen. (Symbolbild)
Keystone

Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, Handys, Tablets und anderen elektronische Datenträger von Asylsuchenden auszuwerten. Der Nationalrat ist am Dienstag mit 122 zu 65 Stimmen auf eine entsprechende Vorlage eingetreten.

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Mit einer Änderung des Asylgesetzes soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit das Staatssekretariat für Migration (SEM) Handys, Tablets, Computer und USB-Sticks von Asylsuchenden auswerten kann. Wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg des Asylsuchenden aufgrund der Identitätsausweise oder auf andere Weise nicht festgestellt werden kann, sollen die Daten den Behörden vorübergehend zur Auswertung ausgehändigt werden müssen.

«70 bis 80 Prozent der Asylsuchenden können ihre Identität nicht nachweisen», sagte Damien Cottier (FDP/VD) für die vorberatende Kommission. Es gehe darum, eine ausgewogene Lösung zu finden. Das Recht auf Privatsphäre sei durch die Bundesverfassung garantiert. Die Überprüfung der elektronischen Daten dürfe nur «eine letzte Massnahme» sein, wenn alle andere Möglichkeiten ausgeschöpft seien.

Widerstand von Grünen und SP

SP und Grüne lehnten eine Überprüfung der elektronischen Daten von Asylsuchenden grundsätzlich ab.

«Wir haben Erfahrungen aus Deutschland, die zeigen, dass eine solche Regelung nicht zielführend ist», sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). «Für eine Erfolgsquote von weniger als 5 Prozent ist das eine sehr teure Lösung.» Es sei auch «schludrig» gearbeitet worden. Es könne auch der Mailverkehr eines Asylsuchenden mit einem Anwalt oder mit einem Medienschaffenden in die Hände des SEM gelangen.

Samira Marti (SP/BL) sagte namens ihrer Fraktion, dass mit dieser Gesetzesänderung Asylsuchende schlechter gestellt würden als Straftäter. Es sei nämlich kein Rechtsentscheid notwendig, um die Daten zu überprüfen. «Dies nur aus dem Grund, weil diese Menschen in der Schweiz ein Asylgesuch stellen.»

Kein Asyl ohne Identifikation

«Wie können jemandem nicht ein Menschenrecht zugestehen, wenn wir nicht wissen, um wen es sich handelt», argumentierte hingegen Marianne Binder-Keller (AG) für die Mitte-Fraktion.

Auch die FDP-Fraktion sprach sich für die Einführung der Regelung ein."Es geht um eine Ergänzung eines Artikels und nicht um das ganze Asylgesetz», sagte Kurt Fluri (FDP/SO). Ohne Identifikation könne kein Asyl gewährt werden.

Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH) zurück. Die Fraktion unterstütze entsprechend die Gesetzesänderung. Auch die Grünliberalen sprachen sich für die Überprüfung von elektronischen Daten aus.

Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass das Gesetz «nur in wenigen Fällen» angewendet werden solle. Der Bundesrat habe Verständnis für die Bedenken, die in der Vernehmlassung geäussert wurden. Es werde deshalb auch drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung eine Evaluation durchgeführt. Zudem würden die Daten in Anwesenheit der Betroffenen ausgewertet, wenn nicht darauf verzichtet würde.

Der Nationalrat nahm nun die Detailberatung in Angriff.