Auch künftig soll der Bund festlegen, wie viel die Krankenkassen für Laboranalysen zahlen müssen. Die zuständige Ständeratskommission hat sich gegen einen Systemwechsel ausgesprochen, wonach neu die Tarifpartner das letzte Wort hätten.
Wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten, beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) mit 7 zu 5 Stimmen, nicht auf die entsprechende Vorlage des Bundesrats einzutreten. Diese stützt sich auf eine 2018 vom Parlament angenommene Motion der SGK-S. Der Ständerat entscheidet voraussichtlich im September als Erstrat über die Vorlage.
Damals sah die Kommission vor, die Kompetenz zur Aushandlung der Tarife für Laboranalysen, die im Rahmen ambulanter Behandlungen durchgeführt werden, an die Tarifpartner zu übertragen. Derzeit wird die Liste der Analysen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden, einschliesslich der Tarife vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) erlassen.
In der Zwischenzeit hat der Wind in der Ständeratskommission gedreht: Nach Auffassung einer Mehrheit würde die Übertragung der Kompetenzen an die Tarifpartner zu grossen Komplikationen führen, wie es in der Mitteilung hiess. Ein Systemwechsel würde insbesondere das Risiko bergen, dass die Tarifverhandlungen aufgrund der bestehenden Divergenzen zwischen den zahlreichen beteiligten Akteuren blockiert würden.
Weiter verwies die Kommission auf laufende Arbeiten zur Kostendämpfung im Bereich der Laboranalysen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt derzeit eine gründliche und differenzierte Prüfung aller Tarife in der Analyseliste durch. Als Übergangslösung wurden ab dem 1. August 2022 alle Tarife um zehn Prozent gesenkt, mit Ausnahme der für Hausärzte besonders wichtigen Schnelltests.