Die seit Kurzem erhältliche elektronische Autobahnvignette soll über das Portal des Bundes gekauft werden und nicht bei anderen Anbietern. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) warnt vor anderen Anbietern, die mehr Geld für die E-Vignette verlangen.
Die E-Vignette für 2025 ist seit 1. Dezember erhältlich. Bis am 31. Januar muss die Vignette für 2025 gelöst sein, ansonsten droht eine Busse.
Das Bundesamt warnt vor anderen Stellen, die die E-Vignette ebenfalls über das Internet anbieten – solche gebe es bereits mehrere. Bei diesen Anbietern könnten Zusatzkosten anfallen, weil der Verkaufspreis höher angesetzt sei. Das BAZG empfiehlt deshalb, sich an das offizielle Portal zu halten.
«Die Autofahrer:innen müssen wissen, dass es auch inoffizielle, teurere Anbieter gibt. Der Konsumentenschutz empfiehlt, die E-Vignette über den offiziellen Verkaufskanal des Bundes auf ‹e-vignette.ch› zu beziehen», sagt André Bähler, Leiter Politik und Wirtschaft beim Konsumentenschutz.
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