Unnötige Zusatzkosten Bund warnt vor Abzocke bei der neuen E-Vignette

SDA/phi

4.8.2023 - 12:57

Elektronische Autobahnvignetten - hier ein Exemplar zum Kleben - sollten über das offizielle Portal des Bundes gekauft werden. Der Bund warnt vor Anbietern, die mehr Geld verlangen. 
Elektronische Autobahnvignetten - hier ein Exemplar zum Kleben - sollten über das offizielle Portal des Bundes gekauft werden. Der Bund warnt vor Anbietern, die mehr Geld verlangen. 
Archivbild Keystone

Seit dem 1. August kann die Autobahnvignette auch elektronisch bezogen werden. Wer nicht beim Bund kauft, könnte jedoch zu viel bezahlen.

4.8.2023 - 12:57

Keine Zeit? blu News fasst für dich zusammen

  • Seit dem 1. August wird die E-Vignette verkauft.
  • Wer die Autobahnvignette nicht beim Bund bezieht, könnte draufzahlen, warnen die Behörden.
  • Die E-Vignette kostet 40 Franken.

Die seit Kurzem erhältliche elektronische Autobahnvignette soll über das Portal des Bundes gekauft werden und nicht bei anderen Anbietern. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) warnt vor anderen Anbietern, die mehr Geld für die E-Vignette verlangen.

Die E-Vignette ist seit 1. August erhältlich. Rund 23'500 Mal wurde sie seither verkauft, wie das BAZG heute schrieb. Für 40 Franken können die E-Vignetten im Online-Shop des Via Portals des BAZG erworben werden. Das BAZG nennt den Start gelungen.

Das Bundesamt warnt vor anderen Stellen, die die E-Vignette ebenfalls über das Internet anbieten – solche gebe es bereits mehrere. Bei diesen Anbietern könnten Zusatzkosten anfallen, weil der Verkaufspreis höher angesetzt sei. Das BAZG empfiehlt deshalb, sich an das offizielle Portal zu halten.

Auch mit fälschlicherweise oder irrtümlich gekauften Vignetten hatte sich das BAZG zu beschäftigen. Gegenüber verschiedener Begehren um Rückerstattung zeigt sich das Bundesamt nach eigenen Angaben kulant. Wird eine Vignette bis zum kommenden 7. August irrtümlich gekauft, wird der Preis zurückerstattet.

Der Antrag auf Rückgabe der 40 Franken muss mit der Quittung über das Kontaktformular über das Portal des BAZG eingereicht werden. Für ab dem 8. August irrtümlich gekaufte E-Vignetten gibt es kein Geld zurück. So sieht es das Nationalstrassenabgabegesetz vor. Wer für 2023 eine Klebe-Vignette hat, braucht noch keine neue.

SDA/phi