BundesanwaltBundesanwalt Michael Lauber wiedergewählt
SDA
25.9.2019 - 10:00
Die Vereinigte Bundesversammlung hat Bundesanwalt Michael Lauber am Mittwoch im Amt bestätigt, allerdings mit knappem Resultat. Lauber erhielt 129 von 243 gültigen Stimmen. Das für die Bestätigung nötige absolute Mehr lag bei 122 Stimmen.
Ein knappes Wahlresultat war zu erwarten gewesen. Die SVP- und die FDP-Fraktion hatten sich zwar vorab hinter Lauber gestellt, und auch die SP hatte dies mit knappem Mehr getan. CVP und Grüne hingegen hatten keine Wahlempfehlung gemacht.
Hingegen hatte sich die Gerichtskommission mit 9 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen Laubers Wiederwahl ausgesprochen. Namens der nun obsiegenden Minderheit mahnte Sprecher Christian Lüscher (FDP/GE), es liege in der Verantwortung des Parlaments, bei den Institutionen für Stabilität und Kontinuität zu sorgen.
Lüscher lobte die Arbeit des Bundesanwalts in den vergangenen acht Jahren. Er habe in der Bundesanwaltschaft aufgeräumt und Controllings und Coachings eingeführt. Die Staatsanwälte-Konferenz und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren hätten sich hinter Lauber gestellt, sagte Lüscher. Und im Ausland werde die Bundesanwaltschaft als zuverlässige Partnerin gelobt.
Der Genfer ermahnte das Parlament, Lauber und die Institution Bundesanwaltschaft nicht als Wahlvehikel zu missbrauchen. Nach Lüscher meldeten sich zwei Fraktionssprecher zu Wort.
Kopf der Institution
Die Wiederwahl müsse angesichts der Frage, ob Lauber Fehler gemacht habe, in Zweifel gezogen werden, sagte Ständerat Raphaël Comte (FDP/NE). Es gelte gleichzeitig, die Gewaltenteilung zu wahren. Eine Wiederwahl dürfe daher nur bei schweren Pflichtverletzungen in Erwägung gezogen werden. Heute lägen keine solchen vor.
Comte warnte vor leichtfertigen Entscheiden. «Der Kopf des Mannes ist auch der Kopf der Institution», sagte er. Werde dieser irrtümlich abgeschlagen, lasse sich das nicht rückgängig machen.
Die – unterlegene – Mehrheit der Gerichtskommission hätte Lauber nicht mehr wählen wollen. Das Ansehen der Bundesanwaltschaft sei «massiv geschädigt worden», erklärte Sprecher Lorenz Hess (BDP/BE).
Als Hauptgründe nannte er die informellen Kontakte zwischen Lauber und Gianni Infantino, dem Chef des Weltfussballverbands Fifa, sowie die mangelnde Transparenz bei der Aufarbeitung der Affäre. Hess erinnerte auch daran, das Lauber dazu unkorrekte Angaben gemacht hatte. Erst bei Vorliegen von Indizien habe Lauber ein drittes Treffen mit Infantino zugegeben.
Juristische und persönliche Gründe
Für die Kommission fielen zudem juristische Gründe ins Gewicht. So hatte das Bundesstrafgericht eine Verletzung der Strafprozessordnung durch Lauber festgestellt. Damit seien die Voraussetzungen für eine Nichtwiederwahl gegeben, sagte Hess. Weiter stehe der Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung im Raum.
Für die Kommission gibt es auch persönliche Gründe, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Dazu gehört die mangelhafte Aufarbeitung. Die Kommission habe zu keinem Zeitpunkt festgestellt, dass Lauber sein Handeln kritisch hinterfragt habe, sagte Hess.
Michael Lauber kann nach der Wiederwahl am 1. Januar 2020 seine dritte Amtszeit antreten; diese dauert bis Ende 2023. Bereits im Sommer bestätigt worden waren die stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Jacques Rayroud.
In der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) nahm die Bundesversammlung eine Ersatzwahl vor. Für die zurücktretende Tamara Erez wählte sie die Anwältin Luzia Vetterli mit 225 von 226 gültigen Stimmen.
Gemäss Antrag der Gerichtskommission verfügt Vetterli über Erfahrung im Strafrecht. Als langjähriges Mitglied und Präsidentin der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrats der Stadt Luzern kenne sie die Funktionsweise und die Herausforderungen einer Aufsichtsbehörde aus erster Hand.
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