Waffen und gefährliche StoffeBehörden geben neue Details zu enttarntem russischen Agenten bekannt
trm, sda
18.6.2024 - 10:41
Die Schweizer Behörden haben vor der Bürgenstock-Konferenz einen russischen Agenten gestoppt. Er habe versucht, Waffen und gefährliche Stoffe zu beschaffen, bestätigt die Bundesanwaltschaft am Dienstag.
Keystone-SDA, trm, sda
18.06.2024, 10:41
SDA
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Die Schweizer Behörden haben einen russischen Agenten entlarvt.
Dieser versuchte, Waffen und gefährliche Stoffe zu beschaffen.
Hinweise auf Attentatspläne in der Schweiz gibt es derzeit nicht.
Schweizer Sicherheitsbehörden haben Wochen vor der Ukraine-Konferenz einen mutmasslich russischen Agenten gestoppt. Dieser hatte Kontakte, mit denen er versuchte, an mehreren Orten in der Schweiz Waffen und gefährliche Stoffe zu beschaffen. Es liegen derzeit aber keine Hinweise auf Attentatspläne in der Schweiz vor, wie die Bundesanwaltschaft auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Dienstag mitteilte.
Hinsichtlich des möglichen Schadens gehöre der Fall zu den schwersten Geheimdienstfällen der Schweiz, schrieben die Tamedia-Zeitungen am Dienstag unter Berufung auf gut informierte Personen. Der Mann sei in Bern als Diplomat akkreditiert gewesen. Auf Initiative der Schweiz hin habe er das Land verlassen, hiess es weiter.
Die Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte auf Anfrage von Keystone-SDA einen Entscheid über das Ersuchen zur Erteilung oder Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung nach Art. 66 des Strafbehördenorganisationsgesetzes. Der betreffende Entscheid sei noch ausstehend.
Zwei beschuldigte Personen
Im Rahmen von «ersten sichernden Massnahmen» hätten die BA und das Bundesamt für Polizei (Fedpol) zusammen mit den involvierten Kantonspolizeien mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die BA hält fest, dass ihr «in diesem Zusammenhang gemäss aktuellem Ermittlungsstand keine Hinweise auf Attentatspläne in der Schweiz vorliegen».
Die betreffende Untersuchung laufe zurzeit gegen zwei beschuldigte Personen. Gegen die eine Person laufe sie wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz und das Embargogesetz, gegen die andere Person wegen des Verdachts der Widerhandlung gegen das Güterkontrollgesetz und gegen das Embargogesetz.
In Bezug auf eine dritte Person habe die BA zudem um einen Entscheid bezüglich der Aufhebung ihrer Immunität ersucht. Die BA konnte weitere Angaben weder bestätigen noch dementieren. Für die beschuldigten Personen gelte die Unschuldsvermutung.