Corona-Demonstrationen Bundesgericht massregelt Bern, nicht aber Uri

aru/sda

3.9.2021

Demonstrationen mit mehr als 15 Teilnehmenden waren im Kanton Bern ab Mitte Dezember 2020 bis Ende Mai 2021 verboten. (Archivild)
Demonstrationen mit mehr als 15 Teilnehmenden waren im Kanton Bern ab Mitte Dezember 2020 bis Ende Mai 2021 verboten. (Archivild)
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Eine Versammlungsbegrenzung auf 15 Personen ist zu streng, stellt das Bundesgericht fest.

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Wie viele Personen dürfen während der Pandemie demonstrieren? Das Bundesgericht befasste sich gleich mit zwei Beschwerden zu diesem Thema. Jene aus dem Kanton Bern wurde gestützt, jene aus dem Kanton Uri abgeschmettert, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Linke Parteien aus dem Kanton Bern sowie eine Person des «Aktionsbündnisses Urkantone» gelangten vor Bundesgericht, weil sie ihre Demonstrationsrechte beschnitten sahen.

Im ersten Fall geht es um den Entscheid der Berner Gerichte vom vergangenen November. Damals wurde die 15-Personen-Regel auf Treffen unter freiem Himmel ausgeweitet, woraufhin ein Sitzstreik der Klimajugend auf dem Bundesplatz aufgelöst wurde.

Gericht: 15-Personen-Regel kommt Verbot gleich

Im April wollte das Aktionsbündnis Urkantone eine Kundgebung in Altdorf durchführen und erwartete rund 10'000 Personen. Der Kanton Uri verweigerte die Bewilligung und beschloss, dass nur noch Anlässe mit maximal 300 Personen durchgeführt werden dürfen.

Dass die Beschränkung auf 15 Personen einem faktischen Kundgebungsverbot gleichkomme, sehen die Richter ebenso wie die Beschwerdeführer. Eine Beschränkung dürfe nicht derart tief angesetzt werden, heisst es.

In Uri sieht es anders aus. Dort liegt die Maximalzahl viel höher und der Kanton habe nachvollziehbare medizinische Argumente geliefert für den Entscheid.