50 Jahre Frauenstimmrecht Nach langem Kampf: Bundesplatz erstrahlt im Licht der Frauengeschichte

SDA/ tmxh

17.8.2020 - 11:55

2021 wird sich die Einführung des Frauenwahlrechts in der Schweiz zum 50. Mal jähren. Gefeiert werden soll das Jubiläum auf dem Bundesplatz in Bern.

Das Kunst- und Kulturprojekt Hommage 2021 wird im Februar 2021 auf dem Bundesplatz 50 Jahre Einführung des Stimm- und Wahlrechts für die Frauen feiern. Am 7. Februar 1971 erhielten die Frauen in der Schweiz dieses Recht nach über 100-jährigem Kampf.

Im Zentrum des Projektes steht eine Panoramaprojektion aus dokumentarischem Material zur Geschichte der Schweizerinnen auf dem Weg zu ihren politischen Rechten auf der Fassade des Bundeshauses und weiterer Gebäude am Bundesplatz. Trägerschaft des Anlasses ist der Verein Hommage 2021, präsidiert von Ständerätin Marina Carobbio Guscetti (SP/TI).



Die Projektion erinnert vom 7. bis 16. Februar 2021 an die immense Leistung und Beharrlichkeit der Frauen sowie an die Unterstützung durch einige fortschrittliche Männer an einflussreichen Stellen, wie Hommage 2021 am Montag mitteilte. Der Gesang von Chören aus der ganzen Schweiz wird bei der Premiere des Anlasses am 7. Februar 2021 live und mehrsprachig quer über den Bundesplatz erklingen.

Gleichzeitig mit der Projektion wird in der Altstadt von Bern eine Ausstellung organisiert mit 52 Porträts von Frauen aus der ganzen Schweiz, die herausragende Leistungen erbrachten. Mitwirkende aus allen Kantonen werden unter anderem Frauen-Stadtrundgänge durchführen. Auch Archive beteiligen sich an Hommage 2021. Expertinnen der Frauengeschichte, Schulen und 15 Chöre haben sich bisher angemeldet, die das Projekt zu einem einzigartigen Erlebnis machen wollen.

Sind «Weibspersonen Menschen?»

Die Schweizerinnen haben in über hundert Jahren verschiedene Taktiken eingesetzt, bevor sie jene fanden, die 1971 endlich zum Erfolg führte. Im 19. Jahrhundert suchten engagierte Frauen zunächst mit Bittschriften Erleichterungen im Alltag zu erwirken oder von männlicher Bevormundung befreit zu werden. So fragten etwa Bittstellerinnen aus Rüderswil BE im Emmental schon 1847, «ob Weibspersonen auch Menschen seien».



Nach 1900 wurde einigen Frauen klar, dass sie die Gesetze nur dann mitgestalten können, wenn sie das politische Stimm- und Wahlrecht haben. Sie schlossen sich zunächst über die Partei- und Sprachgrenzen hinweg zum Bund Schweizerischer Frauenvereine BSF zusammen.

Als die Frauen unter dem Eindruck der Ungarnkrise obligatorisch zum Zivildienst verpflichtet werden sollten, setzten sie sich zur Wehr: kein obligatorischer Zivildienst ohne Frauenrechte. Mit ihrer Weigerung erstritten die Frauen für 1959 eine nationale Abstimmung. Diese scheiterte jedoch am Volks- und Ständemehr.

Frauen nicht mitgemeint

Ende der 1960er-Jahre wollten Parlament und Bundesrat die europäische Menschenrechtskonvention mit dem Vorbehalt unterzeichnen, dass die Frauen nicht mitgemeint seien. Gegen dieses Ansinnen wehrten sich die Schweizerinnen von links bis rechts.

Das veranlasste Bundesrat und Parlament nach Verhandlungen mit den Frauenverbänden ein zweites Mal, eine nationale Abstimmungsvorlage vorzulegen, am 7. Februar 1971. Diesmal gestanden die Männer den Frauen das Stimm- und Wahlrecht zu.

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