Betreuung Bundesrat erleichtert Betreuung

SDA

22.5.2019 - 15:07

Wer kranke Kinder oder Angehörige betreut, soll weniger Einbussen in Kauf nehmen müssen. Der Bundesrat schlägt dem Parlament verschiedene Massnahmen vor, um Betreuung und Erwerbstätigkeit besser zu vereinbaren. (Symbolbild)
Wer kranke Kinder oder Angehörige betreut, soll weniger Einbussen in Kauf nehmen müssen. Der Bundesrat schlägt dem Parlament verschiedene Massnahmen vor, um Betreuung und Erwerbstätigkeit besser zu vereinbaren. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Wer kranke oder verunfallte Angehörige betreut, muss Einkommenseinbussen hinnehmen oder sogar den Job aufgeben. Das will der Bundesrat ändern. Er schlägt unter anderem einen Betreuungsurlaub von 14 Wochen für Eltern schwer beeinträchtigter Kinder vor.

Jedes Jahr betrifft das rund 4500 Familien. Berufstätige Eltern haben heute keine andere Wahl als unbezahlten Urlaub zu nehmen, sich selbst krankschreiben zu lassen oder die Arbeit vorübergehend ganz aufzugeben. «Eine brutale Situation», sagte Sozialminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien. Wer Betreuungsarbeit leiste, brauche Unterstützung, um erwerbstätig bleiben zu können.

Gemäss dem Gesetzesentwurf, den der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat, sollen Eltern künftig 14 Wochen Urlaub beziehen können, wenn ihr Kind durch eine Krankheit oder einen Unfall schwer beeinträchtigt ist. Der Urlaub kann innerhalb von 18 Monaten tageweise oder am Stück bezogen werden.

Problem nur teilweise gelöst

Die beiden Elternteile können die Zeit frei unter sich aufteilen. Alleinerziehende haben Anspruch auf den ganzen Betreuungsurlaub. Während der ersten sechs Monate sind die Eltern vor Kündigung geschützt, auch ihre Ferien dürfen nicht gekürzt werden.

Das Gesetz schränkt den Anspruch auf Betreuungsurlaub auf Beeinträchtigungen ein, deren Verlauf ungewiss ist oder in welchen mit bleibenden Schäden oder mit dem Tod gerechnet werden muss. In vielen Fällen dürfte es sich um Kinder handeln, die an Krebs erkrankt sind.

Dafür sind die 14 Wochen knapp bemessen. Nach Angaben des Schweizer Kinderkrebsregisters sind allein für Spitalbesuche im ersten Krankheitsjahr durchschnittlich 155 Arbeitstage nötig. Insgesamt fallen die Eltern gemäss der Statistik während 320 Arbeitstagen aus. Auch in anderen Krankheitsfällen decke der Betreuungsurlaub den Bedarf unter Umständen nicht vollständig ab, betont der Bundesrat in der Botschaft.

Kein Urlaub für Pflege der Eltern

Finanziert werden soll der Ausfall über die Erwerbsersatzordnung (EO). Der Bundesrat schätzt die Mehrkosten auf 74 Millionen Franken pro Jahr. Eine Erhöhung des EO-Beitragssatzes ist dafür wider Erwarten nicht nötig.

Einen Urlaub für die Betreuung älterer Angehöriger schlägt der Bundesrat nicht vor. Er orientiert sich damit am politisch Machbaren. Zudem gebe es für die Betreuung älterer Angehöriger auch andere Möglichkeiten, sagte Berset.

Eine weitere Erleichterung ist die Ausweitung des Kurzurlaubs. Heute können Eltern drei Tage frei nehmen, wenn ein Kind krank oder verunfallt ist. Künftig sollen die Arbeitgeber auch dann Lohn zahlen müssen, wenn es andere Familienmitglieder, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner zu betreuen gilt. Viele Arbeitgeber handhabten das heute schon so, sagte Berset. Nun würden gleiche Bedingungen für alle Arbeitnehmenden geschaffen.

Der Kurzurlaub ist auf drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr beschränkt. Die Obergrenze schlägt der Bundesrat aufgrund von Einwänden in der Vernehmlassung vor. Die Mehrkosten für die Wirtschaft werden auf 90 Millionen bis 150 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Darin seien auch die Kosten für den Ersatz am Arbeitsplatz berücksichtigt, betonte Berset.

Anerkennung für Betreuungsarbeit

Der Bundesrat will auch den Anspruch auf AHV-Betreuungsgutschriften ausweiten. Dieser soll künftig bereits bei einer leichten Hilflosigkeit der zu betreuenden Person gewährt werden. Heute ist dafür eine mittlere oder schwere Hilflosigkeit nötig.

Die Mehrkosten für die AHV belaufen sich auf 1 Million Franken pro Jahr. Zudem soll der Anspruch künftig auch bei der Pflege der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners gewährt werden. Voraussetzung ist, dass seit mindestens fünf Jahren ein gemeinsamer Haushalt besteht.

Schliesslich sollen die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag der IV erst dann eingestellt werden, wenn ein Spitalaufenthalt eines Kindes mehr als einen Kalendermonat dauert. Heute wird der Anspruch für jeden Tag sistiert, den das Kind im Spital verbringt. Das will der Bundesrat aufgrund von Anregungen in der Vernehmlassung ändern.

Damit will er die Situation von Eltern von behinderten Kindern verbessern. Diese hätten so die Möglichkeit, ihr Kind während eines Spitalaufenthaltes zu begleiten, ohne einen erheblichen Einkommensverlust zu erleiden. Der IV entstehen dadurch Mehrkosten von rund 2,5 Millionen Franken.

Weniger Frauen zu Hause

Die Arbeit von pflegenden Angehörigen sei ein unschätzbarer Beitrag zur Krankenpflege und ein grosser Beitrag für die ganze Gesellschaft, sagte Berset. Die Vereinbarkeit der Betreuung von Angehörigen und Erwerbstätigkeit stelle die Betroffenen heute jedoch oft vor grosse Probleme.

Das ist nicht neu. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf hat sich nicht zuletzt dadurch ergeben, dass immer mehr Frauen erwerbstätig sind. Die Vorschläge des Bundesrats haben in der Vernehmlassung unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Die meisten Kantone, die Parteien sowie Organisationen aus dem Sozialwesen und dem Gesundheitsbereich sprachen sich grundsätzlich dafür aus.

Widerstand kommt von den Wirtschaftsverbänden, den Arbeitgebern und von der SVP. Ihrer Meinung nach würden die Absenzen die Unternehmen über Gebühr belasten. Neben den Zusatzkosten müssten diese organisatorische Probleme bewältigen. Die Gegner wollen bei den heutigen individuellen Lösungen bleiben.

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