Post Bundesrat für besser erreichbare Poststellen

SDA

30.11.2018 - 14:14

Poststellen oder Postagenturen müssen für 90 Prozent der Bevölkerung in 20 Minuten erreichbar sein. (Symbolbild)
Poststellen oder Postagenturen müssen für 90 Prozent der Bevölkerung in 20 Minuten erreichbar sein. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

20 Minuten bis zur nächsten Post- oder Zahlungsverkehrsstelle. Diese einheitliche Zeitvorgabe für die Erreichbarkeit zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ab 1. Januar. Der Bundesrat hat die entsprechende Teilrevision der Postverordnung gutgeheissen.

Er folgt damit den Empfehlungen der von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Freitag mitteilte. Poststellen und Agenturen sollen dadurch für die Kundschaft insgesamt besser erreichbar sein.

Bisher mussten Poststellen und Agenturen für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten und Barzahlungsdienstleistungen innerhalb von 30 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein. Neu soll auch der Zeitaufwand für die Erreichbarkeit von Zahlungsstellen auf 20 Minuten verkürzt werden. Zudem wird die Erreichbarkeit künftig nicht mehr im Landesdurchschnitt, sondern auf Stufe Kanton gemessen.

In Ortschaften, in denen die Bareinzahlung nicht innert der vorgegebenen 20 Minuten an einem Zugangspunkt (Post oder Agentur) getätigt werden kann, muss die Post diese Dienstleistung an der Haustüre oder beispielsweise in Kooperation mit einer Bank anbieten.

Eine Filiale pro 15'000 Einwohner

Die Grundversorgung soll auch in Städten und Agglomerationen verbessert werden. Pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte muss mindestens ein bedienter Zugangspunkt bestehen. Wird die Schwelle überschritten, muss die Post einen weiteren Zugangspunkt einrichten.

Ausserdem bringt die Revision einen regelmässigen Planungsdialog zwischen der Post, den Kantonen und Gemeinden. Bei einer geplanten Schliessung oder Umwandlung einer Poststelle muss die Post die betroffenen Gemeindebehörden mindestens sechs Monate vorher anhören.

Der Bundesrat folgt mit der Anpassung den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung. Diese setzte sich zusammen aus der Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete, dem Gemeindeverband, dem Gewerbeverband, dem Städteverband, der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz sowie der Post.

Vor gut zwei Jahren hatte die Post angekündigt, bis 2020 schweizweit 600 Poststellen zu schliessen und teilweise durch Postagenturen zu ersetzen. Die geplante Ausdünnung des Poststellennetzes stiess im Parlament auf Gegenwehr. Mehrere Vorstösse setzten sich für einen besseren Service ein. Zuletzt überwies das Parlament eine Motion von Nationalrat Martin Candinas (CVP/GR), der eine Postzustellung bis 12.30 Uhr in allen Regionen verlangt.

Zurück zur Startseite