Bundesrichterwahlen«Basiert auf Zufallsprinzip»: Bundesrat stellt sich gegen Justizinitiative
SDA/tsha
20.8.2020 - 14:34
Die Justizinitiative sei ein «Fremdkörper in der Schweizer Rechtsordnung»: Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren zum Losverfahren ab.
Der Bundesrat lehnt die Justizinitiative ab. Diese verlangt, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter per Los bestimmt werden. Nach Ansicht des Bundesrats würde das die demokratische Legitimation der Justiz und die Akzeptanz von Gerichtsurteilen schwächen.
«Die Initiative basiert auf dem Zufallsprinzip und wäre damit ein Fremdkörper in der Schweizer Rechtsordnung», heisst es in einer Mitteilung der Regierung vom Donnerstag. Der Bundesrat hatte bereits im vergangenen November seine ablehnende Haltung zum Volksbegehren kundgetan, nun hat er die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Für die Wahl ans Bundesgericht ist die Bundesversammlung zuständig. Der Bundesrat erinnert daran, dass das heutige Verfahren sprachliche, regionale sowie fachliche Kriterien berücksichtige. Ausserdem nehme die Bundesversammlung traditionsgemäss Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Bei Annahme der Initiative würde aus Sicht der Regierung nicht die bestgeeignete Person Richterin oder Richter, sondern wer bei der Losziehung Glück habe.
Gut gemeint, aber ...
Der Bundesrat lehnt auch einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ab, wie er weiter schreibt. Er habe aber grundsätzlich Verständnis für einige der Ziele und Anliegen der Initiantinnen und Initianten. Der Bundesrat anerkenne beispielsweise «ein gewisses Spannungsverhältnis» zwischen einer unabhängigen Amtsführung und dem zurzeit praktizierten System, heisst es in der Botschaft.
Problematisch sei beispielsweise der Druck, den Parteien und Parlamentsmitglieder auf die richterliche Unabhängigkeit ausüben könnten, wenn sie Richterinnen und Richtern mit der Nichtwiederwahl drohten, falls unliebsame Urteile gefällt würden. «Eine einmalige Amtsdauer wäre deshalb grundsätzlich geeignet, die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern zu stärken», schreibt der Bundesrat.
Die Initiative sei aber nicht der wichtige Weg und schaffe stattdessen neue Probleme, heisst es in der Botschaft weiter. Völlig offen sei etwa, ob und wie sich mit dem Losverfahren eine ausgewogene Zusammensetzung des Gerichts gewährleisten lasse – namentlich hinsichtlich Geschlecht, regionaler Herkunft sowie politischer Grundhaltung.
Das soll sich mit dem Losverfahren ändern. Für die Zulassung dazu sollen nach dem Willen der Initianten ausschliesslich die fachliche und die persönliche Eignung für das Amt als Richterin oder Richter des Bundesgerichts ausschlaggebend sein. Darüber würde eine vom Bundesrat eingesetzte Fachkommission entscheiden.
Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter wären bis fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters gewählt. Die Bundesversammlung könnte sie auf Antrag des Bundesrats nur abberufen, wenn sie Amtspflichten schwer verletzen oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren haben.