Drei OptionenSo will der Bundesrat die Heiratsstrafe doch noch abschaffen
jeko, sda
27.9.2021 - 13:16
Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist einen kleinen Schritt weiter. Der Bundesrat hat am Freitag eine Auslegeordnung zu möglichen Modellen der Individualbesteuerung verabschiedet.
Keystone-SDA, jeko, sda
27.09.2021, 13:16
27.09.2021, 15:46
SDA/phi
Heute ist der Bericht zur Abschaffung der Heiratsstrafe veröffentlicht worden: Bei der Individualbesteuerung werden die Einkommen von Ehepaaren nicht mehr zusammengerechnet und gemeinsam besteuert, sondern jede natürliche Person wird einzeln besteuert.
In der Herbstsession 2020 beschloss das Parlament, dass die Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019 bis 2023 aufgenommen werden soll. Der Bundesrat wurde aufgefordert, eine Botschaft zur Einführung zu verabschieden.
Da eine solche Individualbesteuerung ganz unterschiedlich ausgestaltet werden könne, habe der Bundesrat in einem ersten Schritt eine erste Auslegeordnung vorgenommen und diese dem Parlament vorgelegt, heisst es in dem Bericht.
Der Bericht solle als Grundlage dienen, um eine Diskussion über die Eckwerte einer Individualbesteuerung führen zu können. Vertieft analysiert hat der Bundesrat drei Modelle: eine reine Individualbesteuerung, die modifizierte Individualbesteuerung und die Individualbesteuerung nach Ecoplan.
Reine Individualbesteuerung
Bei der reinen Individualbesteuerung würden Ehepaare gleich besteuert wie Konkubinatspaare. Je nach Progression des Steuertarifs ist daher bei der reinen Individualbesteuerung die kumulierte Steuerbelastung der Paarhaushalte wesentlich von der Einkommensaufteilung abhängig. Eineinkommenspaare sind im Vergleich zu Zweieinkommenspaaren mit dem gleichen Gesamteinkommen stärker belastet.
In seiner Analyse kommt der Bundesrat wie das Bundesgericht zum Schluss, dass eine reine Individualbesteuerung, die auf familienrechtlich gebotene, finanzielle Verpflichtungen überhaupt nicht oder nur bedingt Rücksicht nimmt, im Widerspruch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit steht. Und entsprechend keine anzustrebende Lösung sei.
Bei der modifizierten Individualbesteuerung werden im Gegensatz zur reinen Individualbesteuerung Massnahmen vorgesehen, um Konstellationen mit ungleicher Einkommensverteilung zwischen den Partnern oder Partnerinnen zu entlasten oder um veranlagungstechnische Vereinfachungen zu erwirken.
Drei Möglichkeiten
Für Paare mit nur einem Einkommen sind folgende Massnahmen möglich: Erstens ein Einkommensabzug: Dem Partner oder Partnerin mit dem höheren Einkommen wird ein zusätzlicher Abzug gewählt.
Zweitens eine Einkommensübertragung: Diejenige Person mit dem höheren Einkommen kann einen Teil des Einkommens auf den Partner oder die Partnerin übertragen.
Und drittens eine Abzugsübertragung: Abzüge, die bei einem Ehepartner wegen des tiefen Einkommens nicht geltend gemacht werden können, könnten ganz oder teilweise auf den Partner oder die Partnerin übertragen werden.
Auslegeordnung geht an das Parlament
Ecoplan schlägt eine alternative Art der Individualbesteuerung vor. Das Hauptelement des Ecoplan-Modells ist die Entlastung von Haushalten mit Kindern.
Analog zur heutigen Besteuerung von Alleinerziehenden und Konkubinaten mit Kindern soll der Elterntarif für Steuerpflichtige mit Kindern beibehalten werden. Die Kinderkosten werden somit mit einem – im Vergleich zu Steuerpflichtigen ohne Kinder – tieferen Tarif (dem heutigen Verheirateten-Tarif), einem Abzug vom Steuerbetrag pro Kind und weiteren kinderrelevanten Abzügen von der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.
Allerdings wären für Eineinkommenspaare und Alleinstehende keine Massnahmen vorgesehen. Die Auslegeordnung geht nun an das Parlament. Zudem wurde die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) zu einer Einführung der Individualbesteuerung konsultiert. Dem Parlament wird auch diese Stellungnahme zugestellt.
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