Gesetzesanpassung Bundesrat: Jetzt kann Cannabis verschrieben werden

sda/tafu

24.6.2020

Medizinalcannabis soll künftig direkt vom Arzt verschrieben werden können. Zu Genusszwecken bleibt Cannabis allerdings verboten.
Medizinalcannabis soll künftig direkt vom Arzt verschrieben werden können. Zu Genusszwecken bleibt Cannabis allerdings verboten.
Bild: Keystone

Ärzte sollen künftig Medizinalcannabis direkt verschreiben können. Der Bundesrat hat das Betäubungsmittelgesetz entsprechend angepasst. Die Änderung war in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die Botschaft über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zuhanden des Parlaments, wie er mitteilte. Diese Änderung sieht vor, dass sich Patientinnen und Patienten Behandlungen auf Cannabis-Basis direkt ärztlich verschreiben lassen können, ohne dass beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden muss. Die Verschreibungen werden jedoch überwacht.

Nichts ändert sich hingegen bei Cannabis zu Genusszwecken, das verboten bleibt. Die Frage, ob die Behandlungen auf Cannabis-Basis von den Krankenkassen bezahlt werden müssen, ist laut Bundesrat Gegenstand einer separaten Prüfung. Lasse sich die Wirksamkeit ausreichend nachweisen, «kann eine Vergütung ins Auge gefasst werden».



In der Vernehmlassung ist diese vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes auf breite Zustimmung gestossen. Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 verboten. Bisher können Kranke nur mit einer Ausnahmebewilligung des BAG Cannabis zu Therapiezwecken nutzen. Dieses Verfahren erschwert laut Bundesrat den Zugang zur Behandlung, verzögert die Aufnahme der Therapie und ist angesichts der steigenden Zahl der Gesuche nicht mehr zweckmässig.

«Rund 3'000 Gesuche pro Jahr»

Die Anzahl der Gesuche ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. 2019 stellte das BAG rund 3'000 solcher Bewilligungen aus, beispielsweise für Krebskranke oder Patienten mit Multipler Sklerose, wo Cannabis die chronischen Schmerzen lindern kann.

Mit der vorgeschlagenen Botschaft werden der Anbau, die Verarbeitung und das Inverkehrbringen von Medizinalcannabis möglich. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic stellt das Zulassungs- und Kontrollsystem sicher. Das Gleiche gilt für die Ausfuhr von Medizinalcannabis. Auch die Landwirtschaft profitiert von der Aufhebung des Verbotes, weil gleichzeitig auch das Landwirtschaftsrecht angepasst wird.



Die behandelnden Ärzte müssen dem BAG gemäss Botschaft Daten zur Behandlung und Verwendung der Arzneimittel übermitteln. Mit der systematischen Datenerhebung über eine gewisse Zeit will der Bundesrat verfolgen können, wie sich die Verwendung entwickelt und so das entsprechende Wissen über die Wirksamkeit vertiefen. Der entsprechende Bericht soll 2021 vorliegen.

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