Risikoliste Ungeimpfte aus Serbien und Albanien dürfen ab Montag nicht mehr einreisen

bd, sda

24.9.2021 - 14:15

Ein am Flughafen Zürich gelandeter Passagier informiert sich über die Einreisebestimmungen. (Symbolbild)
Ein am Flughafen Zürich gelandeter Passagier informiert sich über die Einreisebestimmungen. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Der Bund hat die Liste der Risikoländer aktualisiert. Neu aufgeführt werden Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Japan und Serbien – Uruguay wurde gestrichen.

24.9.2021 - 14:15

Ab Montag gelten neue Einreisebeschränkungen für Personen aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Brunei, Japan und Serbien. Die Risikoliste sei aufgrund der epidemiologischen Lage und in Übereinstimmung mit den übrigen Schengen-Staaten aktualisiert worden, hiess es beim Staatssekretariat für Migration (SEM). 

Die Einreise aus Risikostaaten ist für Ausländerinnen und Ausländer untersagt, die ohne Nachweis einer anerkannten Impfung für einen Kurzaufenthalt in die Schweiz einreisen wollen. Von der Risikoliste gestrichen wurde Uruguay.

Wie komme ich in der Schweiz zu meinem Covid-Zertifikat?

Weiter will der Bundesrat eine Online-Anmeldestelle für das Covid-Zertifikat aufbauen. Die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen sollen Einreisende einfach online hochladen können, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Profitieren davon dürften vor allem Touristinnen und Touristen sowie die Kantone. Die Konsultation zu diesem Vorschlag dauert bis nächsten Dienstag.

Bisher war geplant, dass jeder Kanton eine Kontaktstelle festlegen sollte, an die sich Einreisende wenden können. Diese Stelle sollte die Unterlagen prüfen und die Schweizer Zertifikate ausstellen. Die nun vom Bundesrat vorgeschlagene nationale Anmeldestelle soll den ganzen Prozess vereinfachen und die Kantone entlasten.

Übergangslösung bis zum 24. Oktober

Geplant ist der Start der nationalen Plattform ab dem 11. Oktober. Damit alle Einreisenden genügend Zeit haben, ein Schweizer Zertifikat zu erhalten, soll die Übergangszeit um zwei weitere Wochen bis zum 24. Oktober verlängert werden. Bis dahin können Einreisende bei einem Restaurantbesuch oder Ähnlichem einen ausländischen Impfnachweis vorzeigen, zum Beispiel den Impfausweis der WHO, das bekannte gelbe Impfbüchlein.



Voraussetzung für das Schweizer Covid-Zertifikat für Einreisende ist, dass der gespritzte Impfstoff in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen ist. Die EMA hat bisher die Impfstoffe von Pfizer/Biontech, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson zugelassen. Weitere sind in Prüfung, darunter der russische Impfstoff Sputnik V.

Im Ausland mit einem nur auf der WHO-Liste geführten Impfstoff geimpfte Personen können nur dann ein Zertifikat erhalten, wenn sie Wohnsitz in der Schweiz haben. Dazu müssen sie persönlich bei der Kontaktstelle ihres Wohnsitzkantons vorbeigehen.

bd, sda