Coronavirus – Schweiz Bundesrat verschärft Kontaktregeln

SDA

20.3.2020 - 16:47

Der Bundesrat zieht die Schraube an bei Personengruppen, die sich trotz anderslautenden Weisungen weiterhin treffen. Es drohen nun Bussen. (Themenbild)
Der Bundesrat zieht die Schraube an bei Personengruppen, die sich trotz anderslautenden Weisungen weiterhin treffen. Es drohen nun Bussen. (Themenbild)
Source: KEYSTONE/MARCEL BIERI

Der Bundesrat schnürt ein gut 40 Milliarden Franken schweres Hilfspaket für die Not leidende Wirtschaft. Zudem hat er im Kampf gegen das Coronavirus die Massnahmen weiter verschärft: Gruppen über fünf Personen sind verboten.

Weil die bisherigen Massnahmen und das Abstandhalten noch zu wenig konsequent befolgt würden, seien Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum ab Mitternacht verboten. Das teilte der Bundesrat am Freitag mit. Das Verbot gilt namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen.

Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Busse von 100 Franken gegen alle Beteiligten aussprechen.

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«Nahe an der Ausgangssperre»

Auf eine komplette Ausgangssperre verzichtet der Bundesrat vorläufig. «Es ist nicht die Ausgangssperre, die uns schützt. Was uns schützt, ist unser Verhalten», sagte Innenminister Alain Berset. Das entscheide darüber, ob die Massnahmen erfolgreich seien. Zudem zeige der Blick ins Ausland, dass allzu starke Massnahmen nicht der beste Weg seien, um das Virus einzudämmen. Die Bewegungsfreiheit sei der Bevölkerung wichtig.

Der Bundesrat nimmt auch die Unternehmen in die Pflicht. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, werden geschlossen.

Damit will der Bundesrat weitergehende Massnahmen vermeiden. «Wir sind nahe an der Ausgangssperre», warnte Berset. Um möglichst viele Einkäufe zu vermeiden, dürfen online bestellte Lebensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs an sieben Tagen pro Woche zugestellt werden.

«Hilfe kommt»

Neben den verschärften Kontaktregeln hat der Bundesrat ein weiteres Hilfspaket für die Wirtschaft beschlossen. 10 Milliarden Franken hatte der Bundesrat schon vor einer Woche gesprochen. Am Freitag legte er noch einmal 32 Milliarden Franken drauf. «Hilfe kommt», versicherte Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin der leidenden Wirtschaft.

Wichtigste Massnahme sind schnelle Liquiditätshilfen für die Wirtschaft. Besonders kleine und mittlere Unternehmen verfügen wegen Nachfrageeinbruch oder Schliessung in der nächsten Zeit über wenig liquide Mittel. Die Landesregierung will ihnen mit 20 Milliarden beispringen und Härtefälle vermeiden, wie Parmelin sagte. Damit sollen Pleiten grundsätzlich solventer Betriebe verhindert werden.

«Geld in einer halben Stunde»

Konkret erfolgt die Unterstützung mittels unkomplizierten Überbrückungskrediten. Das System ist laut Finanzminister Ueli Maurer einfach: Wer als Unternehmer Geld brauche, gehe zur Bank. Innerhalb einer halben Stunde komme man zu Geld.

«Alle, die finanzielle Probleme haben, kommen ab nächstem Donnerstag an Geld», sagte Maurer. Betroffene Unternehmen sollen Kredite in einer Maximalhöhe von 10 Prozent ihres Umsatzes oder von höchstens 20 Millionen Franken erhalten.

Zudem will der Bundesrat bei den Beiträgen für die Sozialversicherungen einen vorübergehenden und zinslosen Zahlungsaufschub gewähren. Für Steuerzahlungen plant die Regierung einen Liquiditätspuffer und erstreckte Zahlungsfristen ohne Verzugszins.

Lehrstellen sichern

Eine weitere wichtigste Massnahmen ist die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung. Neu profitieren auch Personen, welche befristet oder temporär angestellt sind oder in arbeitgeberähnlichen Anstellungen arbeiten. Auch für Lehrlinge gibt es Kurzarbeitsentschädigung. Zudem wird die Karenzfrist aufgehoben und das Verfahren vereinfacht.

Selbstständigerwerbende werden während einer gewissen Zeit ebenfalls entschädigt, falls sie wegen Schulschliessungen Kinder betreuen müssen, bei ärztlich verordneter Quarantäne oder der Schliessung eines selbstständig geführten öffentlich zugänglichen Betriebes. Sie erhalten 80 Prozent des Lohns, höchstens 196 Franken pro Tag.

Für Soforthilfen und Entschädigungen im Kulturbereich stellt der Bundesrat 280 Millionen Franken zur Verfügung. Kulturinstitutionen werden mit Darlehen unterstützt, Kulturschaffende sollen Nothilfe zur Deckung des Lebensbedarfs bekommen.

Zivilschützer helfen

Neben 8000 Soldaten stellt der Bundesrat den Kantonen als weitere Massnahme ein Kontingent des Zivilschutzes zur Verfügung. Er hat vorerst 850'000 Diensttage bewilligt. Diese stehen auf Abruf zur Verfügung. Die Zivilschützer sollen vor allem in der Pflege, im Gesundheitswesen und in der Altenpflege eingesetzt werden.

Den Spitälern verbietet der Bundesrat, Wahleingriffe vorzunehmen. Es handelt sich um Operationen, die auch zu einem anderen Zeitpunkt vorgenommen werden können.

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