Einschränkung Bundesrat will Ausländern Zugang zu Sozialhilfe erschweren

sda/tafu

15.1.2020

In der Schweiz sollen es Ausländer zukünftig schwerer haben, Sozilahilfe zu bekommen. (Archivbild)
In der Schweiz sollen es Ausländer zukünftig schwerer haben, Sozilahilfe zu bekommen. (Archivbild)
Bild: Keystone

Angehörige von Drittstaaten sollen es in der Schweiz in Zukunft schwerer haben, an Sozialhilfe zu kommen. Dabei spielt vor allem die wirtschaftliche Selbständigkeit der Personen eine Rolle.

Der Bundesrat beauftragt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), drei Vorlagen auszuarbeiten, mit welchen Ausländerinnen und Ausländern aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA der Zugang zur Sozialhilfe in der Schweiz erschwert wird. Drei weitere Massnahmen werden direkt umgesetzt.

Die Vernehmlassungsvorlagen sollen bis Ende Februar 2021 ausgearbeitet werden, wie das EJPD am Mittwoch mitteilte. So sollen zum einen künftig die Voraussetzungen für die Integration, welche bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene in Härtefällen angewandt werden, präzisiert werden.

Dabei könnte gemäss Bericht des Bundesrats auf die gesetzlichen Integrationskriterien verwiesen werden, zu denen auch die wirtschaftliche Selbständigkeit gehört. Dies könnte das Risiko eines späteren Bezugs von Sozialhilfe reduziert werden.

Widerruf der Aufenthaltsbewilligung möglich

Eine weitere Vernehmlassungsvorlage soll einen obligatorischen Widerruf der Aufenthaltsbewilligung aufgrund eines Sozialhilfebezugs vorsehen. Nach geltendem Recht entscheiden die Kantone, ob eine Aufenthaltsbewilligung aus diesem Grund widerrufen wird oder nicht.

Neu soll vorgesehen werden, dass der Widerruf – mit einer erneuten Prüfung der Wegweisungshindernisse – obligatorisch ist, wenn eine zuvor vorläufig aufgenommene Person nach Erteilung der Aufenthaltsbewilligung während mehr als einem Jahr sozialhilfeabhängig geworden ist.

Schliesslich soll Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung in den ersten drei Jahren nur eingeschränkt Sozialhilfe gewährt werden. Diese soll unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen. Dies soll insbesondere auch für den Familiennachzug gelten.

Direkte Umsetzung von drei Massnahmen

Drei weitere Massnahmen sollen direkt umgesetzt werden, weil sie keine Gesetzesänderungen benötigen. So soll künftig, wenn eine Aufenthaltsbewilligung eines Drittstaatsangehörigen verlängert werden soll, die Zustimmung des Staatssekretariats für Migration erforderlich sein, wenn die Verlängerung erhebliche Sozialhilfekosten verursachen.

Weiter sollen regelmässig Daten des Bundesamts für Statistik zum Sozialhilfebezug von Drittstaatsangehörigen mit bestehenden Daten verknüpft werden. Ausserdem soll das EJPD mit den entsprechenden Organisationen Empfehlungen erarbeiten, damit künftig in allen Kantonen ein einheitlicher Begriff der Sozialhilfekosten bei der Anordnung ausländerrechtlicher Massnahmen verwendet wird.

Zwei Optionen, welche die Verbesserung beim Datenaustausch zwischen den Behörden zum Ziel haben, sollen bis Anfang 2022 weiter vertieft werden. Ausserdem sollen drei Optionen im Bereich der Integrationsförderung weiterverfolgt werden.

Der Bundesrat hatte im Auftrag des Ständerats untersucht, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, damit der Bund die Sozialhilfe für Drittstaatenangehörige einschränken oder ausschliessen kann.

Bilder des Tages

Zurück zur Startseite